Die Umweltschadensversicherung ist eine spezielle Versicherung, die öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) abdeckt. Sie übernimmt Sanierungs- und Wiederherstellungskosten, wenn geschützte Arten, Lebensräume, Böden oder Gewässer geschädigt werden.
Mit Inkrafttreten des USchadG (2007) wurde eine neue Haftungsebene geschaffen: Unternehmen und Planer haften nicht nur gegenüber Dritten (zivilrechtlich), sondern auch gegenüber dem Staat.
Die Umweltschadensversicherung ist deshalb die logische Ergänzung zur Umwelthaftpflichtversicherung. Während diese Ansprüche Dritter abdeckt, springt die Umweltschadensversicherung bei behördlichen Anordnungen ein.
Typische Deckungsinhalte:
Besonderheit: Die Haftung gilt vielfach als Gefährdungshaftung – d. h. der Verursacher haftet auch ohne Verschulden.
Abgrenzung:
Synonyme: USchadG-Versicherung, Umweltschadensdeckung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Umweltschadensversicherung vor allem bei Projekten in ökologisch sensiblen Gebieten relevant:
Da Standard-Berufshaftpflichtversicherungen diese Risiken kaum abdecken, ist eine gesonderte Umweltschadensversicherung in solchen Projekten oft unverzichtbar.
Ein Bauunternehmen baut eine Umgehungsstraße. Durch unzureichende Schutzmaßnahmen wird ein geschütztes Feuchtbiotop zerstört. Die Naturschutzbehörde verpflichtet den Bauherrn, Ersatzlebensräume zu schaffen und umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Kosten von über 1 Mio. € übernimmt die Umweltschadensversicherung.
Nicht generell. Für bestimmte Betriebe oder Projekte mit hohen Umweltrisiken wird sie jedoch häufig von Behörden oder Auftraggebern verlangt.
Personen- und Sachschäden Dritter fallen nicht darunter – diese deckt die Umwelthaftpflicht.
Nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Standardmäßig gilt Schutz meist für plötzliche, unfallartige Schäden.
Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen, die an Projekten mit erheblichen Eingriffen in Natur, Landschaft oder Gewässer beteiligt sind.
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