Umweltschäden sind Schäden an Menschen, Sachen oder der Natur, die durch Einwirkungen auf Boden, Wasser oder Luft entstehen – etwa durch Verunreinigungen, Emissionen oder Eingriffe in geschützte Lebensräume.
Der Begriff umfasst sowohl klassische Schäden an Dritten als auch ökologische Schäden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG).
Unterschieden wird zwischen:
Rechtlicher Rahmen:
Abgrenzung:
Synonyme: ökologischer Schaden, Schaden durch Umwelteinwirkung.
Für Architekten und Ingenieure sind Umweltschäden ein zentrales Haftungsrisiko:
Die Berufshaftpflichtversicherung enthält oft nur eingeschränkte Umweltdeckung mit Sublimiten. Bei Projekten mit erhöhtem Umweltrisiko (z. B. in Wasserschutzgebieten, bei Altlasten oder Großprojekten) ist eine zusätzliche Umwelthaftpflicht- oder Umweltschadenversicherung sinnvoll.
Ein Ingenieurbüro plant die Abwasserführung eines Gewerbegebiets fehlerhaft. Dadurch gelangt ungeklärtes Abwasser in einen Bach und verursacht ein massives Fischsterben. Neben den Schäden an der Fischzucht eines Landwirts (haftungsrechtlich) müssen auch Maßnahmen zur Renaturierung des Bachlaufs (öffentlich-rechtlich nach USchadG) durchgeführt werden. Hier liegt ein klassischer Fall von Umweltschäden vor.
Boden- und Grundwasserkontamination, Luftverunreinigungen, Fischsterben, Schäden an geschützten Arten oder Biotopen.
Der Verursacher bzw. der Betreiber einer umweltgefährdenden Anlage. Nach UmweltHG oft auch ohne Verschulden (Gefährdungshaftung).
Nein. Sie sind häufig nur eingeschränkt oder mit Sublimit abgedeckt. Für umfassenden Schutz braucht es spezielle Umweltpolicen.
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