Ein echter Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Nachteil, der nicht durch einen vorausgehenden Personen- oder Sachschaden verursacht wird, sondern ausschließlich im wirtschaftlichen Bereich entsteht.
Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Vermögensschäden ist in der Haftpflichtversicherung zentral:
Beispiele für echte Vermögensschäden bei Architekten und Ingenieuren:
Warum wichtig?
Gerade Planungs- und Beratungsleistungen im Bauwesen verursachen überwiegend echte Vermögensschäden. Diese Schäden können hohe Summen erreichen, ohne dass überhaupt ein „greifbarer“ Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
Abgrenzung:
Synonyme: reiner Vermögensschaden, finanzieller Schaden ohne Vor- oder Folgeschaden.
Für Architekten und Ingenieure ist der echte Vermögensschaden der häufigste Schadenfall. Anders als Bauunternehmer, die eher Sach- oder Personenschäden verursachen, haften Planer überwiegend für finanzielle Nachteile. Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und unverzichtbar, um diese Risiken abzusichern.
Ein Architekt erstellt eine fehlerhafte Kostenberechnung für den Bau eines Bürogebäudes. Der Bauherr verlässt sich auf die Zahlen und geht von einem Budget von 5 Mio. Euro aus. Nach Ausschreibung der Leistungen stellt sich heraus, dass die tatsächlichen Kosten bei 6 Mio. Euro liegen. Der Bauherr verlangt vom Architekten Ersatz für die 1 Mio. Euro Mehrkosten – ein klassischer echter Vermögensschaden, da kein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Ein finanzieller Nachteil, der unabhängig von Personen- oder Sachschäden entsteht.
Nein. Sie sind nur über eine Vermögensschadenhaftpflicht (Berufshaftpflicht) versichert.
Zum Beispiel Mietausfall, weil ein Gebäude nach einem Sachschaden nicht nutzbar ist.
Für echte Vermögensschäden werden in Berufshaftpflichtverträgen von Architekten und Ingenieuren oft Summen zwischen 250.000 Euro und mehreren Millionen Euro vereinbart.
Weil die meisten Fehler (Planung, Beratung, Ausschreibung) keine physischen Schäden verursachen, sondern ausschließlich finanzielle Nachteile.
👉 Wenn Du wissen möchtest, ob die Deckung Deiner Berufshaftpflicht für echte Vermögensschäden ausreichend hoch angesetzt ist, beraten wir Dich gerne.