Die Versicherungssummenmaximierung bestimmt, wie oft die vereinbarte Versicherungssumme innerhalb eines Versicherungsjahres zur Verfügung steht.
Die Versicherungssumme legt fest, bis zu welchem Betrag der Versicherer pro Schadenfall leistet. Da es in einem Jahr zu mehreren Schäden kommen kann, wird durch die Maximierung geregelt, wie häufig diese Summe genutzt werden darf.
Typische Modelle:
Beispiel:
Besonderheiten für Architekten und Ingenieure:
Abgrenzung:
Synonyme: Jahreshöchstleistung, Mehrfachdeckung, Summenmaximierung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Versicherungssummenmaximierung entscheidend, da in einem Jahr mehrere Schadensfälle auftreten können. Ohne ausreichende Maximierung wäre die Versicherungssumme nach dem ersten großen Schaden „verbraucht“. Eine zweifache oder vierfache Maximierung ist daher üblich, um die kontinuierliche Absicherung für alle Projekte sicherzustellen.
Ein Ingenieurbüro verfügt über eine Versicherungssumme von 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden mit zweifacher Maximierung. Im März verursacht ein Planungsfehler einen Schaden von 2,5 Mio. €. Im September entsteht ein weiterer Schaden von 1,5 Mio. €. Beide Schäden sind voll gedeckt, da die Maximierung eine Jahreshöchstleistung von 6 Mio. € vorsieht.
Die Versicherungssumme steht nur einmal im Versicherungsjahr zur Verfügung – nach einem großen Schaden ist der Schutz erschöpft.
Die Summe gilt pro Schadenfall und steht zweimal pro Jahr in voller Höhe zur Verfügung.
Nein. Es gibt aber Verträge mit bis zu vierfacher Maximierung.
Ja. Standardmäßig ist oft nur eine einfache Maximierung enthalten. Erweiterungen müssen vertraglich festgelegt werden.
Weil Architekten und Ingenieure an mehreren Projekten gleichzeitig arbeiten und damit mehrere Schäden in einem Jahr nicht ausgeschlossen sind.
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