Der Verstoßzeitpunkt ist der Moment, in dem ein Architekt oder Ingenieur eine Pflichtverletzung (z. B. Planungs-, Beratungs- oder Überwachungsfehler) begeht, die später zu einem Schaden führt.
Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung ist der Verstoßzeitpunkt entscheidend, da in Deutschland überwiegend das Verstoßprinzip gilt. Maßgeblich ist also nicht, wann ein Schaden sichtbar wird oder gemeldet wird, sondern wann der Fehler begangen wurde.
Wesentliche Aspekte:
Beispiele für Verstoßzeitpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Zeitpunkt des Verstoßes, Pflichtverletzungszeitpunkt, Tatzeitpunkt.
Für Architekten und Ingenieure ist der Verstoßzeitpunkt der Dreh- und Angelpunkt im Haftpflichtfall. Da Baufehler oft erst Jahre später erkennbar sind, entscheidet er darüber, welcher Versicherer zuständig ist und welche Bedingungen gelten. Deshalb ist eine lückenlose Absicherung mit Nachhaftung und ggf. Rückwärtsversicherung unverzichtbar.
Ein Ingenieur berechnet 2018 die Statik für ein Bürogebäude fehlerhaft. 2023 treten Risse in der Konstruktion auf. Der Bauherr fordert Schadensersatz. Versicherungsrechtlich gilt: Der Verstoßzeitpunkt liegt 2018. Somit greift die damals bestehende Berufshaftpflichtversicherung, auch wenn der Schaden erst Jahre später sichtbar wurde.
Weil er bestimmt, welcher Versicherungsvertrag gilt und welcher Versicherer leistungspflichtig ist.
Dann kann es zu Streit zwischen Vor- und Nachversicherern kommen. Manche Policen enthalten Regelungen, dass der aktuelle Versicherer zunächst leistet und später Rückgriff nimmt.
Nein. Der Verstoßzeitpunkt ist immer die begangene Pflichtverletzung, nicht deren Meldung.
Beim Verstoßprinzip gilt der Zeitpunkt des Fehlers, beim Manifestationsprinzip der Zeitpunkt, an dem der Schaden sichtbar wird.
Ja, wenn derselbe Fehler mehrfach übernommen oder wiederholt wird, kann auch jeder Zeitpunkt als neuer Verstoß gewertet werden.
👉 Wenn Du sicherstellen möchtest, dass Dein Versicherungsschutz auch für frühere Verstoßzeitpunkte lückenlos greift, beraten wir Dich gerne.