Ein Verzögerungsschaden ist ein Schaden, der dadurch entsteht, dass eine geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. Er ist eine besondere Form des Schadensersatzes wegen Verzuges (§§ 280, 286 BGB).
Im Bau- und Planungswesen sind Termine ein wesentlicher Bestandteil der Vertragserfüllung. Werden diese nicht eingehalten, entstehen oft erhebliche Folgekosten für den Bauherrn.
Wesentliche Punkte:
Typische Verzögerungsschäden im Bauwesen:
Abgrenzung:
Synonyme: Schaden durch Leistungsverzug, Verzugsfolgeschaden.
Für Architekten und Ingenieure können Verzögerungsschäden besonders teuer werden, da Bauzeitüberschreitungen oft hohe Folgekosten nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt jedoch in der Regel nur gesetzliche Haftung für Verzögerungsschäden – nicht aber vertraglich verschärfte Haftungen (z. B. durch Vertragsstrafen oder garantierte Termine).
Ein Architekt liefert die Ausführungsplanung zwei Monate später als vereinbart. Dadurch verzögert sich der Baubeginn, und der Bauherr muss für diese Zeit zusätzliche Mietkosten für Ausweichflächen in Höhe von 60.000 Euro tragen. Diese Kosten sind ein Verzögerungsschaden und können als Schadensersatzanspruch gegenüber dem Architekten geltend gemacht werden.
Wenn eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird und dadurch ein Vermögensnachteil entsteht.
Ja, sofern es sich um gesetzliche Haftung handelt. Nicht versichert sind Vertragsstrafen oder verschuldensunabhängige Garantien.
Ja, er muss konkret darlegen, welche Kosten ihm durch die Verzögerung entstanden sind.
Grundsätzlich ja. Ausnahme: Wenn ein fester Termin im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Ja, z. B. durch realistische Terminpläne, Zwischentermine und klare Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten.
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