Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein in Deutschland geltendes Regelwerk, das die Ausschreibung, Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen regelt und damit einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Bauverträge schafft.
Die VOB ist kein Gesetz, sondern ein von öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie der Bauwirtschaft entwickeltes Regelwerk, das in der Praxis fast flächendeckend Anwendung findet. Sie wird vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegeben und regelmäßig überarbeitet.
Die VOB gliedert sich in drei Teile:
Die VOB ergänzt das Werkvertragsrecht nach §§ 631 ff. BGB. Wird sie im Bauvertrag vereinbart, gelten ihre speziellen Regelungen vorrangig.
Abgrenzung:
Synonyme: VOB, Bauvertragsordnung.
Für Architekten und Ingenieure ist die VOB besonders wichtig, da sie häufig die Grundlage für die Vertragsgestaltung in Bauprojekten ist. Architekten sind zudem oft in der Ausschreibung und Vergabe eingebunden und müssen die VOB/A anwenden. Für die Bauüberwachung ist die Kenntnis der VOB/B und VOB/C essenziell, um Nachträge, Mängelansprüche und Abnahmen korrekt zu begleiten. Ein fundiertes VOB-Wissen reduziert Konflikte und erleichtert die rechtssichere Abwicklung von Bauprojekten.
Ein Architekt begleitet die Ausschreibung eines öffentlichen Bauvorhabens nach VOB/A. Während der Bauphase treten Mängel an der Abdichtung auf. Da die VOB/B Vertragsbestandteil ist, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen und – falls diese fehlschlägt – den Vertrag kündigen. Für den Architekten ist es entscheidend, die VOB-Regelungen zu kennen, um den Bauherrn richtig zu beraten und seine eigenen Pflichten korrekt wahrzunehmen.
Für öffentliche Auftraggeber ja (Vergaberecht). Private Auftraggeber können die VOB freiwillig vereinbaren.
Die VOB/B enthält praxisnahe Sonderregelungen, z. B. kürzere Verjährungsfristen für Mängel (4 Jahre bei Bauwerken).
Ja. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt ausschließlich das BGB.
Nein. Die VOB betrifft in erster Linie Bauunternehmer. Architekten und Ingenieure müssen sie jedoch kennen, um ihre Beratungs- und Überwachungsaufgaben korrekt wahrzunehmen.
Regelmäßig, etwa alle 4–5 Jahre, um neue technische Standards und rechtliche Entwicklungen einzubeziehen.
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