Die VOL war die Verdingungsordnung für Leistungen in Deutschland. Sie regelte bis 2017 die Vergabe öffentlicher Aufträge über Lieferungen und Dienstleistungen. Heute ist sie weitgehend durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt worden.
Die VOL bestand aus zwei Teilen:
Bedeutung im Bauwesen:
Abgrenzung:
Synonyme: Verdingungsordnung für Leistungen, VOL/A, VOL/B.
Für aktuelle Bau- und Planungsverträge spielt die VOL nur noch eine geringe Rolle. Wichtig bleibt jedoch die VOL/B, die nach wie vor als Vertragsgrundlage für viele Liefer- und Dienstleistungsverträge verwendet wird. Architekten und Ingenieure sollten wissen, dass sie bei öffentlichen Aufträgen inzwischen nach VgV (oberhalb der EU-Schwellenwerte) oder UVgO (unterhalb der Schwellenwerte) ausschreiben – die VOL ist hier nicht mehr maßgeblich.
Eine Kommune schreibt 2015 die Lieferung von Möbeln für ein Schulgebäude nach der VOL/A aus. Heute würde ein vergleichbarer Auftrag unterhalb der EU-Schwellenwerte nach der UVgO vergeben, oberhalb der Schwellenwerte nach der VgV.
Die VOL/A wurde durch die UVgO ersetzt, die VOL/B ist weiterhin gültig.
Für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge.
Die VOL galt für Lieferungen und Dienstleistungen, die VOB für Bauleistungen.
Nein, Planungsleistungen fallen heute unter die VgV. Die VOL/B kann jedoch indirekt relevant bleiben, wenn Architekten Lieferverträge begleiten.
Öffentliche Auftraggeber arbeiten inzwischen mit VgV und UVgO. Die VOL wird nur noch in Altverträgen oder durch Bezugnahme (VOL/B) genutzt.
👉 Wenn Du wissen möchtest, welche Vergabeordnung für Deine Projekte aktuell relevant ist und wie Dein Büro an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen kann, beraten wir Dich gerne.