Der Zeitpunkt des Verstoßes ist der Moment, in dem ein Architekt oder Ingenieur eine berufliche Pflichtverletzung begeht – also ein Planungs-, Beratungs- oder Überwachungsfehler entsteht –, der später zu einem Schaden führt.
In der Berufshaftpflichtversicherung ist der Zeitpunkt des Verstoßes maßgeblich für die Frage, ob Versicherungsschutz besteht. Nach dem in Deutschland gängigen Verstoßprinzip gilt der Fehler selbst (nicht erst der Schadenseintritt) als Versicherungsfall.
Das bedeutet:
Besonders heikel ist es, wenn der Zeitpunkt des Verstoßes unklar ist – etwa bei langen Planungs- und Bauprozessen mit mehreren Beteiligten. Dann kann es zwischen Vor- und Nachversicherern zu Streit kommen. Einige Versicherer (z. B. über Sonderklauseln) regeln, dass sie in solchen Fällen zunächst Deckung gewähren und die Zuständigkeit später klären.
Abgrenzung:
Synonyme: Verstoßzeitpunkt, Fehlerzeitpunkt, Tatzeitpunkt im Sinne der Haftpflicht.
Für Architekten und Ingenieure ist die genaue Bestimmung des Verstoßzeitpunkts entscheidend. Ein Versicherungswechsel oder unklare Vertragslaufzeiten können sonst zur Lücke im Versicherungsschutz führen. Daher ist es wichtig, lückenlose Nachhaftungs- und Rückwärtsdeckungen zu vereinbaren. Auch die Dokumentation der Projektphasen hilft, Streit über den Zeitpunkt des Verstoßes zu vermeiden.
Ein Tragwerksplaner berechnet die Statik eines Bürogebäudes im Jahr 2018 falsch. Erst 2023 treten Risse im Mauerwerk auf, die auf die fehlerhafte Berechnung zurückzuführen sind. Für die Deckung ist nicht 2023 (Schadeneintritt) entscheidend, sondern 2018 (Zeitpunkt des Verstoßes). Damit greifen die damals vereinbarten Bedingungen und Versicherungssummen.
Weil er bestimmt, ob der Schadenfall innerhalb des versicherten Zeitraums liegt und welche Bedingungen gelten.
Dann muss eindeutig geklärt werden, ob der Verstoß in die Laufzeit des alten oder neuen Vertrags fällt. Streitigkeiten entstehen häufig, wenn der Verstoßzeitpunkt nicht exakt bestimmbar ist.
Nein. Für bestimmte Risiken (z. B. Umweltschäden) gelten andere Prinzipien wie das Manifestationsprinzip.
Ja. Wird ein fehlerhafter Plan später erneut übernommen, kann ein neuer Verstoß entstehen.
Durch Vereinbarungen wie Nachhaftung, Rückwärtsversicherung oder Spätschadenklauseln – damit bleibt der Schutz auch bei zeitlichen Unklarheiten bestehen.
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