Die D&O-Verschaffungsklausel ist eine Regelung im Anstellungsvertrag, mit der sich das Unternehmen verpflichtet, für das Organ eine D&O-Versicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Erfüllt es diese Pflicht nicht, kann das Organ Schadenersatz verlangen.
Über Abschluss, Umfang und Kündigung der D&O entscheidet die Gesellschaft als Versicherungsnehmerin. In der GmbH können die Gesellschafter das per Weisung steuern. Nach seinem Ausscheiden hat der Geschäftsführer darauf keinen Einfluss mehr. Das Unternehmen kann den Vertrag kündigen, die Summe senken oder einen Selbstbehalt einführen. Mit einer Verschaffungsklausel sichert sich das Organ ab. Sie wird bei der GmbH von der Gesellschafterversammlung vereinbart, beim Vorstand einer AG vom Aufsichtsrat.
Eine gute Verschaffungsklausel regelt mehr als nur, dass eine D&O besteht:
Die Klausel schützt nur, solange das Unternehmen zahlungsfähig ist. Verletzt es die Pflicht und wird später insolvent, ist der Schadenersatzanspruch des Organs nur eine Insolvenzforderung. Wer sicher gehen will, ergänzt die Firmenpolice deshalb um eine persönliche D&O. Häufig wird die Verschaffungsklausel mit einer Freistellungsverpflichtung kombiniert. Sie greift dann bei Ansprüchen Dritter, die die D&O nicht deckt.
Abgrenzung:
Synonyme: Verschaffungsanspruch, D&O-Zusage im Anstellungsvertrag.
Vereinbaren Sie im Anstellungsvertrag eine Verschaffungsklausel mit Mindestsumme, Mindestbedingungen und einer Dauer über Ihr Ausscheiden hinaus. Lassen Sie sich eine Kopie der Police geben und regelmäßig über Änderungen informieren. Fragen Sie bei jedem Gesellschafterwechsel nach, ob die D&O fortbesteht. Wie Ihre D&O-Versicherung zur Zusage im Vertrag passt, sollten Sie jährlich prüfen.
Ein Fremdgeschäftsführer scheidet aus einem Ingenieurbüro aus. Sein Anstellungsvertrag verpflichtet die GmbH, die D&O noch fünf Jahre nach seinem Ausscheiden aufrechtzuerhalten. Nach einem Jahr kündigt die GmbH die D&O. Das Bedingungswerk sieht keine Nachmeldefrist vor, und eine Verlängerung wird nicht vereinbart. Im Jahr darauf verlangt sie von ihm 120.000 Euro wegen eines Fehlers aus seiner Amtszeit.
Haftungsseite: Ob er nach § 43 Abs. 2 GmbHG haftet, ist gesondert zu klären. Die Gesellschafter müssen die Geltendmachung beschließen. Unabhängig davon hat die GmbH ihre Pflicht aus der Verschaffungsklausel verletzt.
Deckungsseite: Aus der gekündigten D&O besteht kein Schutz mehr. Der Geschäftsführer kann der GmbH aber einen Schadenersatzanspruch entgegenhalten, und zwar in Höhe dessen, was die D&O geleistet hätte. Wäre die GmbH insolvent, wäre der Anspruch als Insolvenzforderung meist wenig wert. Ob er sich gegen einen Anspruch des Insolvenzverwalters aufrechnen lässt, hängt von den Regeln der Insolvenzordnung ab.
Eine Regelung im Anstellungsvertrag, nach der das Unternehmen für das Organ eine D&O abschließen und aufrechterhalten muss.
Das Organ kann Schadenersatz verlangen, und zwar in der Höhe, in der die D&O geleistet hätte.
Mindestsumme, Mindestbedingungen, Dauer über das Ausscheiden hinaus, Regelung zum Selbstbehalt und ein Recht auf Information.
Kaum. Ein Schadenersatzanspruch gegen das insolvente Unternehmen ist nur eine Insolvenzforderung.
Nein. Wer sich gegen die Insolvenz des Unternehmens oder eine Kündigung absichern will, braucht eine eigene Police.