Deckungssumme

  • Oktober 28, 2026

Definition

Die Deckungssumme der D&O-Versicherung ist der Höchstbetrag, den der Versicherer je Versicherungsfall und meist zugleich für alle Fälle eines Versicherungsjahres leistet. Sie steht in der Regel allen versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung.


Erklärung / Hintergrund

Die Deckungssumme beantwortet die Frage, bis zu welchem Betrag das Privatvermögen der Organe geschützt ist. Alles darüber trägt die in Anspruch genommene Person selbst. In der D&O ist die Summe meist doppelt begrenzt: je Versicherungsfall und als Jahreshöchstleistung für alle Fälle einer Versicherungsperiode. Mehrere Ansprüche aus derselben Pflichtverletzung gelten nach den GDV-Musterbedingungen als ein einziger Versicherungsfall (Serienschaden).

Drei Mechanismen verringern die Summe, die für den eigentlichen Schaden bleibt:

  • Kostenanrechnung: Nach den GDV-Musterbedingungen werden Abwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet. Ein Zusatzlimit für Kosten verhindert das bis zu seiner vereinbarten Höhe.
  • Gemeinsame Summe: Werden mehrere Geschäftsführer oder Aufsichtsräte gleichzeitig in Anspruch genommen, teilen sie sich dieselbe Summe.
  • Sublimits: Für einzelne Bausteine gelten niedrigere Grenzen innerhalb der Summe.

Reicht die Summe für mehrere Ansprüche gegen eine versicherte Person aus demselben Versicherungsfall nicht aus, verteilt der Versicherer sie nach dem Verhältnis der Forderungen (§ 109 VVG). Bei mehreren Versicherungsfällen derselben Periode kommt es dagegen auf die Reihenfolge der Feststellung und auf die Regelungen im Vertrag an. Das betrifft vor allem die Insolvenz, wenn Insolvenzverwalter, Finanzamt und Gläubiger gleichzeitig Ansprüche erheben. Auch in der Nachmeldefrist steht nach den GDV-Musterbedingungen nur der unverbrauchte Rest der letzten Periode zur Verfügung.

Für einen risikoadäquaten Versicherungsschutz sollte sich die Summe an realistischen Szenarien orientieren: am größten denkbaren Innenanspruch, an Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife und an der Zahl der versicherten Personen. Wie hoch Organhaftungsansprüche werden können, zeigen typische D&O-Schadenfälle. Reicht eine Grunddeckung nicht, lässt sich die Summe über eine Exzedentenversicherung aufstocken.

Abgrenzung:

  • Deckungssumme vs. Jahreshöchstleistung: Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung begrenzt alle Fälle eines Jahres zusammen und kann der Deckungssumme entsprechen oder ein Vielfaches davon sein.
  • D&O vs. Berufshaftpflicht: In der Berufshaftpflicht gibt es meist getrennte Summen für Personen- und für Sach- und Vermögensschäden, und ein Schaden betrifft das Büro. In der D&O gibt es nur Vermögensschäden, und die Summe schützt Personen (Deckungssumme).

Synonyme: Versicherungssumme.


Praxisrelevanz

Legen Sie die Deckungssumme nicht nach dem Beitrag fest, sondern nach dem größten realistischen Anspruch. Bedenken Sie, dass alle Organe sich die Summe teilen und Abwehrkosten sie aufzehren können, wenn kein Kostenzusatzlimit vereinbart ist. Für die Krise ist entscheidend, ob die Summe auch dann reicht, wenn mehrere Anspruchsteller gleichzeitig kommen. Prüfen Sie, ob die Jahreshöchstleistung der Summe entspricht oder höher ist. Welche Deckungssumme Ihre D&O-Versicherung haben sollte, hängt von Unternehmensgröße, Gesellschafterstruktur und Krisenrisiko ab.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieurbüro mit zwei Geschäftsführern hat eine D&O mit einer Million Euro Deckungssumme, Kosten werden angerechnet. Nach der Insolvenz verlangt der Insolvenzverwalter von beiden zusammen 1,2 Millionen Euro wegen Zahlungen nach Insolvenzreife.

Haftungsseite: Beide Geschäftsführer haften als Gesamtschuldner. Der Insolvenzverwalter kann den vollen Betrag von jedem von ihnen verlangen.

Deckungsseite: Die Abwehr beider kostet 150.000 Euro, die von der Summe abgehen. Für den Schaden bleiben 850.000 Euro. Die übrigen 350.000 Euro müssen die Geschäftsführer aus eigenem Vermögen aufbringen.


FAQ

Welche Deckungssumme ist für eine D&O sinnvoll?

Das hängt vom Unternehmen ab. Maßstab ist der größte realistische Anspruch gegen die Organe, einschließlich der Kosten für seine Abwehr. Unternehmen mit mehreren Geschäftsführern, Krisenrisiken oder Auslandsbezug brauchen meist eine höhere Summe.

Gilt die Deckungssumme für jeden Geschäftsführer einzeln?

In der Regel nicht. Die Summe steht allen versicherten Personen gemeinsam zur Verfügung. Werden mehrere gleichzeitig in Anspruch genommen, teilen sie sich den Betrag.

Was passiert, wenn die Deckungssumme nicht reicht?

Den übersteigenden Betrag zahlt die in Anspruch genommene Person selbst. Bei mehreren Anspruchstellern aus demselben Versicherungsfall verteilt der Versicherer die Summe anteilig nach der Höhe der Forderungen.

Werden Anwaltskosten von der Deckungssumme abgezogen?

Nach den Musterbedingungen ja. Manche Verträge enthalten ein eigenes Limit für Kosten, sodass die Summe für den Schaden erhalten bleibt.

Kann ich die Deckungssumme später erhöhen?

Ja, in der Regel zur nächsten Hauptfälligkeit. Der Versicherer fragt dabei nach bekannten Umständen. Für Sachverhalte, die Ihnen zu diesem Zeitpunkt schon bekannt sind, gilt die höhere Summe in der Regel nicht.


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