Der Strafrechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Leitungspersonen, etwa für Anwälte, Gutachter und Gerichte. Er kann ein Baustein der D&O sein oder eine eigene Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Mitarbeiter.
Für Geschäftsführer gibt es zahlreiche Straf- und Bußgeldrisiken: Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Untreue, Steuerdelikte, Verstöße gegen Umwelt- oder Arbeitsschutzrecht und die Aufsichtspflichtverletzung. Schon ein Ermittlungsverfahren verursacht erhebliche Kosten, auch wenn es später eingestellt wird. Die Strafe selbst ist nie versichert, die Verteidigung schon.
Die D&O übernimmt Verteidigerkosten nach den GDV-Musterbedingungen nur, wenn das Strafverfahren eine Pflichtverletzung betrifft, aus der ein versicherter Haftpflichtanspruch folgen kann, und wenn der Versicherer die Bestellung des Verteidigers wünscht oder genehmigt. Marktbedingungen sind oft weiter. Ein eigenständiger Strafrechtsschutz, im Markt auch Industrie-Strafrechtsschutz genannt, geht darüber hinaus und deckt Verfahren unabhängig von einem Haftpflichtanspruch.
Typische Leistungen eines Strafrechtsschutzes:
Bei Vorsatzdelikten zahlt der Strafrechtsschutz in der Regel vorläufig. Wird die versicherte Person rechtskräftig wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, kann der Versicherer die Kosten zurückfordern. Eine Einstellung gegen Auflage gilt nicht als Verurteilung. Viele Verträge verzichten zudem auf die Rückforderung, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet. Beim Vorwurf eines Verbrechens, also einer Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, besteht im einfachen Strafrechtsschutz meist kein Schutz. Spezial-Strafrechtsschutzversicherungen schließen den Verbrechensvorwurf dagegen häufig ein und fordern die Kosten erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz zurück.
Abgrenzung:
Synonyme: Strafrechtsschutzversicherung, Vermögensschaden-Strafrechtsschutz.
Prüfen Sie, ob Ihre D&O Strafverteidigungskosten schon im Ermittlungsverfahren übernimmt und ob dafür die Zustimmung des Versicherers nötig ist. Gerade in Bau- und Planungsunternehmen mit Arbeitsschutz-, Umwelt- und Vergaberisiken kann ein eigener Strafrechtsschutz sinnvoll sein, der auch Mitarbeiter erfasst. Ein solcher Schutz lässt sich über eine Firmenrechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz-Baustein abbilden. Achten Sie auf Rückforderungsregeln bei Vorsatzvorwürfen.
Auf einer Baustelle, die ein Ingenieurbüro überwacht, stürzt ein Arbeiter von einem ungesicherten Gerüst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Geschäftsführer und den Bauleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Verfahren dauert zwei Jahre und wird schließlich gegen eine Geldauflage eingestellt.
Haftungsseite: Strafrechtlich geht es um die persönliche Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Den Personenschaden des Arbeiters trägt zunächst die gesetzliche Unfallversicherung. Weitergehende Ansprüche gegen das Büro, etwa ein Regress der Berufsgenossenschaft, betreffen die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Deckungsseite: Die D&O deckt nach den Musterbedingungen weder den Personenschaden noch daraus abgeleitete Vermögensschäden und deshalb in der Regel auch die Verteidigung nicht. Manche Marktbedingungen enthalten jedoch einen davon unabhängigen Strafrechtsschutz. Ein eigener Strafrechtsschutz kann die Verteidigerkosten beider Beschuldigter übernehmen, wenn er Geschäftsführer und Mitarbeiter versichert und das Ermittlungsverfahren erst nach Vertragsbeginn eingeleitet wurde. Die Geldauflage tragen sie selbst.
Eine Versicherung, die die Kosten der Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren übernimmt. Sie kann Teil einer D&O sein oder als eigener Vertrag bestehen.
Nach den Musterbedingungen nur, wenn das Verfahren mit einem versicherten Haftpflichtanspruch zusammenhängt und der Versicherer zustimmt. Viele Marktbedingungen sind großzügiger.
Zunächst in der Regel ja. Wird die versicherte Person wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig verurteilt, kann der Versicherer die Kosten zurückfordern.
Nein. Versichert sind nur die Kosten der Verteidigung. Strafen, Bußgelder und Auflagen müssen die Betroffenen selbst zahlen.
Bei einem eigenen Strafrechtsschutz für Unternehmen meist ja. Ein D&O-Baustein erfasst dagegen in der Regel nur die versicherten Personen.