Das AHO ist ein eingetragener Verein, der die Interessen von Architekten und Ingenieuren bündelt und durch Publikationen sowie Schriftenreihen – insbesondere zur Honorarordnung (HOAI) – maßgebliche Orientierung für die Vergütung und Vertragsgestaltung im Planungswesen gibt.
Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) wurde gegründet, um die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie ihre Anwendung zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
Zentrale Aufgaben:
Die AHO-Hefte sind in der Praxis ein unverzichtbares Nachschlagewerk, da sie für zahlreiche Fachplanungsleistungen (z. B. Projektsteuerung, SiGeKo, Technische Ausrüstung) detaillierte Leistungsbilder und Honorarstrukturen bereitstellen. Damit schaffen sie Klarheit bei Leistungen, die in der HOAI nicht oder nur unvollständig geregelt sind.
Besonders nach den Reformen der HOAI (z. B. 2021 mit dem Wegfall der Verbindlichkeit der Honorartafeln) haben die AHO-Empfehlungen noch an Bedeutung gewonnen. Sie bieten Architekten und Ingenieuren Orientierung bei der Kalkulation und Honorarverhandlung.
Für Architekten und Ingenieure ist das AHO hochrelevant, weil es eine gemeinsame fachliche Basis für Honorare, Vertragsgestaltung und Leistungsbilder bietet.
Kurzum: Wer als Architekt oder Ingenieur verlässlich kalkulieren möchte, kommt an den AHO-Publikationen nicht vorbei.
Ein Architekturbüro übernimmt die Projektsteuerung für ein komplexes Bauvorhaben. Da die HOAI keine verbindliche Regelung für Projektsteuerungsleistungen enthält, nutzt das Büro die AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9.
Darin findet sich ein detailliertes Leistungsbild mit empfohlenen Honorartafeln. Diese Grundlage ermöglicht eine transparente und marktgerechte Honorarvereinbarung mit dem Bauherrn – und reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten.
AHO steht für den Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. – ein Verein, der Empfehlungen und Regelwerke für Architekten- und Ingenieurhonorare veröffentlicht.
Nein, die AHO ist kein Gesetz. Ihre Schriften haben jedoch in der Praxis eine hohe Autorität und werden häufig als Vertragsgrundlage oder in Gerichtsverfahren als anerkannte Orientierung genutzt.
Während die HOAI den gesetzlichen Rahmen vorgibt, konkretisiert die AHO durch ihre Schriftenreihe zahlreiche Leistungen, die in der HOAI nicht oder nur unzureichend beschrieben sind.
Nein, eine Pflicht besteht nicht. Wer jedoch transparente und durchsetzbare Honorarvereinbarungen treffen möchte, ist gut beraten, die AHO als Grundlage zu nutzen.
Von Projektsteuerung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) bis hin zu technischen Sonderleistungen – die Reihe umfasst zahlreiche Planungs- und Beratungsfelder.
👉 Wenn Du wissen möchtest, wie Du die AHO-Schriftenreihe für Dein Büro optimal einsetzen kannst – sei es für Honorarverhandlungen oder zur Vertragsabsicherung – unterstützen wir Dich gerne.