Berufshaftpflichtversicherung

Definition

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Architekten, Ingenieure und andere Freiberufler gegen Ansprüche Dritter absichert, die aus beruflichen Fehlern, Versäumnissen oder Pflichtverletzungen entstehen.


Erklärung / Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Versicherungen, da ihre Tätigkeit mit hohen Haftungsrisiken verbunden ist. Bereits kleine Planungsfehler können Schäden in Millionenhöhe verursachen.

Umfang des Schutzes:

  • Personenschäden: z. B. ein Bauarbeiter wird durch einen Planungsfehler verletzt.
  • Sachschäden: z. B. ein Gebäude wird durch fehlerhafte Statik beschädigt.
  • Vermögensschäden: z. B. Kostenüberschreitungen, Bauzeitverzögerungen oder Planungsfehler, die finanzielle Mehrkosten verursachen.

Besonderheiten:

  • Pflichtversicherung: In fast allen Bundesländern ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurliste der jeweiligen Kammern.
  • Deckungssummen: Werden individuell vereinbart (typisch: 1–5 Mio. € je Schadenfall).
  • Abwehrfunktion: Der Versicherer prüft die Haftungsfrage und übernimmt auch die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche („passiver Rechtsschutz“).

Abgrenzung:

  • Betriebshaftpflicht → schützt Unternehmen vor Schäden aus betrieblicher Tätigkeit.
  • Berufshaftpflicht → schützt spezifisch vor Fehlern in der beruflichen Tätigkeit.

Synonyme: Planerhaftpflicht, Architektenhaftpflichtversicherung, Ingenieurhaftpflicht.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar, da sie die persönliche Haftung für berufliche Fehler abdeckt.

  • Architekten haften nach BGB grundsätzlich unbegrenzt und mit ihrem Privatvermögen.
  • Ohne Versicherung kann schon ein einzelner Schaden existenzbedrohend sein.
  • Versicherungsumfang variiert stark je nach Versicherer und BBR (Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen).

Besonders kritisch:

  • Berufsbildfremde Tätigkeiten (z. B. Bauträgertätigkeit) sind oft ausgeschlossen.
  • Sublimite können den Schutz einschränken (z. B. bei Auslandsschäden oder Umweltrisiken).
  • Nachhaftung sichert Ansprüche auch nach Vertragsende ab.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur plant die Tragwerkskonstruktion einer Brücke. Aufgrund eines Rechenfehlers treten Setzungen auf, die teure Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Der Bauherr fordert 2,5 Mio. € Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert den berechtigten Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme.


FAQ

Ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Ja, für Architekten und Ingenieure ist sie gesetzlich vorgeschrieben, um in die Berufskammer aufgenommen zu werden.

Welche Schäden sind nicht versichert?

Schäden durch Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung oder berufsbildfremde Tätigkeiten sind ausgeschlossen.

Was bedeutet passiver Rechtsschutz?

Der Versicherer übernimmt auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und 250.000 € für Vermögensschäden sind vorgeschrieben – empfohlen werden jedoch deutlich höhere Summen.

Deckt die Versicherung auch Auslandstätigkeiten?

Ja, wenn diese in den BBR ausdrücklich eingeschlossen sind. Oft bestehen Einschränkungen (EU, EWR, projektbezogen).


Verwandte Begriffe

  • [Berufsbild]
  • [Berufsbildfremde Tätigkeiten]
  • [BBR – Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen]
  • [Nachhaftung]
  • [Bauherrenhaftpflicht]

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