Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Architekten, Ingenieure und andere Freiberufler gegen Ansprüche Dritter absichert, die aus beruflichen Fehlern, Versäumnissen oder Pflichtverletzungen entstehen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Architekten und Ingenieure eine der wichtigsten Versicherungen, da ihre Tätigkeit mit hohen Haftungsrisiken verbunden ist. Bereits kleine Planungsfehler können Schäden in Millionenhöhe verursachen.
Umfang des Schutzes:
Besonderheiten:
Abgrenzung:
Synonyme: Planerhaftpflicht, Architektenhaftpflichtversicherung, Ingenieurhaftpflicht.
Für Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar, da sie die persönliche Haftung für berufliche Fehler abdeckt.
Besonders kritisch:
Ein Ingenieur plant die Tragwerkskonstruktion einer Brücke. Aufgrund eines Rechenfehlers treten Setzungen auf, die teure Sanierungsmaßnahmen erforderlich machen. Der Bauherr fordert 2,5 Mio. € Schadensersatz. Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert den berechtigten Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Ja, für Architekten und Ingenieure ist sie gesetzlich vorgeschrieben, um in die Berufskammer aufgenommen zu werden.
Schäden durch Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung oder berufsbildfremde Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
Der Versicherer übernimmt auch die Kosten der Rechtsverteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.
Mindestens 1,5 Mio. € für Personenschäden und 250.000 € für Vermögensschäden sind vorgeschrieben – empfohlen werden jedoch deutlich höhere Summen.
Ja, wenn diese in den BBR ausdrücklich eingeschlossen sind. Oft bestehen Einschränkungen (EU, EWR, projektbezogen).
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