Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden absichert, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Grundabsicherungen für Unternehmen. Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit entstehen – allerdings nicht solche, die aus planerischen oder berufsspezifischen Fehlern resultieren (dafür ist die Berufshaftpflichtversicherung zuständig).
Typischer Deckungsumfang:
Wichtige Abgrenzung:
Synonyme: Betriebshaftpflicht, Unternehmenshaftpflicht.
Für Architekten- und Ingenieurbüros kann die Betriebshaftpflicht eine wichtige Ergänzung sein:
Beim Aufmaß in einem Bestandsgebäude stößt ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros versehentlich eine wertvolle Skulptur um. Der Schaden von 30.000 € ist kein Planungsfehler, sondern ein klassischer Sachschaden aus der betrieblichen Tätigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung.
Ja, denn die Berufshaftpflicht deckt nur berufsspezifische Risiken ab. Für allgemeine Betriebsrisiken ist die Betriebshaftpflicht erforderlich.
Ja, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Schaden verursachen. Eigene Personenschäden sind dagegen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Nein, reine Vermögensschäden sind in der klassischen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Sie sind nur in der Berufshaftpflicht abgesichert.
Nein, sie ist freiwillig. Für Architekten und Ingenieure ist jedoch die Berufshaftpflicht Pflicht.
Ja, wenn sie durch betriebliche Tätigkeiten (z. B. Aufmaß, Begehungen) entstehen – nicht jedoch bei Fehlern in Planung oder Bauüberwachung.
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