Definition
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen gegen Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen- und Sachschäden absichert, die aus der betrieblichen Tätigkeit entstehen.
Erklärung / Hintergrund
Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Grundabsicherungen für Unternehmen. Sie deckt Schäden ab, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit entstehen – allerdings nicht solche, die aus planerischen oder berufsspezifischen Fehlern resultieren (dafür ist die Berufshaftpflichtversicherung zuständig).
Typischer Deckungsumfang:
- Personenschäden: z. B. ein Besucher stürzt im Büro oder auf der Baustelle.
- Sachschäden: z. B. ein Mitarbeiter beschädigt versehentlich fremdes Eigentum.
- Vermögensfolgeschäden: finanzielle Nachteile, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen (z. B. Nutzungsausfall, Ertragsausfall).
Wichtige Abgrenzung:
- Betriebshaftpflichtversicherung → schützt vor allgemeinen Betriebsrisiken.
- Berufshaftpflichtversicherung → schützt vor Planungs- und Beratungsfehlern von Architekten und Ingenieuren.
- Beide Versicherungen können für Architekten- und Ingenieurbüros relevant sein, da sie unterschiedliche Risiken abdecken. In manchen Tarifen der Berufshaftpflichtversicherungen ist die Betriebshaftpflichtversicherung ggf. bereits mit abgedeckt.
Synonyme: Betriebshaftpflicht, Unternehmenshaftpflicht.
Praxisrelevanz
Für Architekten- und Ingenieurbüros kann die Betriebshaftpflicht eine wichtige Ergänzung sein:
- Sie deckt Risiken ab, die nicht direkt aus der Planungstätigkeit stammen, sondern aus dem alltäglichen Geschäftsbetrieb.
- Beispiele: Ein Besucher im Büro verletzt sich, ein Mitarbeiter beschädigt beim Aufmaß eine fremde Einrichtung.
- Kritisch: Viele Büros gehen davon aus, dass die Berufshaftpflicht alle Schäden abdeckt – tatsächlich sind allgemeine Betriebsrisiken dort oft ausgeschlossen.
Praxisbeispiel
Beim Aufmaß in einem Bestandsgebäude stößt ein Mitarbeiter des Ingenieurbüros versehentlich eine wertvolle Skulptur um. Der Schaden von 30.000 € ist kein Planungsfehler, sondern ein klassischer Sachschaden aus der betrieblichen Tätigkeit. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung.
FAQ
Brauchen Architekten und Ingenieure zusätzlich zur Berufshaftpflicht auch eine Betriebshaftpflicht?
Ja, denn die Berufshaftpflicht deckt nur berufsspezifische Risiken ab. Für allgemeine Betriebsrisiken ist die Betriebshaftpflicht erforderlich.
Sind Betriebsangehörige über die Betriebshaftpflicht mitversichert?
Ja, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Schaden verursachen. Eigene Personenschäden sind dagegen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Sind Vermögensschäden mitversichert?
Nein, reine Vermögensschäden sind in der klassischen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Sie sind nur in der Berufshaftpflicht abgesichert.
Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Für Architekten und Ingenieure ist jedoch die Berufshaftpflicht Pflicht.
Deckt die Betriebshaftpflicht auch Schäden auf der Baustelle?
Ja, wenn sie durch betriebliche Tätigkeiten (z. B. Aufmaß, Begehungen) entstehen – nicht jedoch bei Fehlern in Planung oder Bauüberwachung.
Verwandte Begriffe
- Berufshaftpflichtversicherung
- [Betriebsangehörige]
- [Personenschäden]
- [Sachschäden]
- [Vermögensschäden]
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