Building Information Modeling (BIM) ist eine Arbeitsmethode, bei der ein Bauwerk als datenreiches digitales Modell geplant, koordiniert und betrieben wird. Haftungsrechtlich verschiebt es die Fehlerentdeckung nach vorn — nicht die Verantwortung.
BIM ist keine Software, sondern ein Prozess: Alle Beteiligten arbeiten auf einer gemeinsamen Datenbasis, in der Geometrie mit Informationen zu Material, Kosten, Terminen und Lebensdauer verknüpft ist. Fachmodelle werden zusammengeführt und auf Konflikte geprüft.
Was sich haftungsrechtlich ändert — und was nicht
Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist dabei das zentrale Dokument. Er legt fest, wer welche Modellinhalte in welcher Qualität und zu welchem Zeitpunkt liefert. Er ist damit nicht nur Organisationsmittel, sondern die Grundlage, an der später gemessen wird, ob eine Leistung geschuldet war.
Abgrenzung
Synonyme: Bauwerksdatenmodellierung, digitales Planen und Bauen.
Drei Punkte gehören vor Projektbeginn geklärt. Erstens der Leistungsumfang: BIM-Leistungen sind in der HOAI nicht als Grundleistungen beschrieben. Was über die klassische Planung hinausgeht — Modellpflege, Koordination, Datenlieferung in definierter Tiefe —, muss vereinbart und vergütet werden, sonst wird es erbracht, ohne bezahlt zu sein, und haftet trotzdem.
Zweitens die Deckung: BIM-spezifische Rollen sind keine klassischen Planungsleistungen. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung sie erfasst, ergibt sich aus der Risikobeschreibung — nicht daraus, dass die zugrunde liegende Fachplanung versichert ist.
Drittens die Rechte am Modell: Wem gehören die Daten, wer darf sie weiterverwenden, was passiert bei Ausscheiden aus dem Projekt? Ungeklärt führt das zu Auseinandersetzungen, die mit der Planungsqualität nichts zu tun haben.
In einem Krankenhausprojekt kollidiert eine Lüftungstrasse mit einem Unterzug. Der Konflikt war im zusammengeführten Modell sichtbar, wurde aber nicht gemeldet. Auf der Baustelle fällt er auf; der Umbau kostet 340.000 Euro und vier Wochen Bauzeit.
Das Modell beantwortet die Fragen, die früher offengeblieben wären: Wann wurde die Trasse eingebracht, wann der Unterzug, welche Kollisionsprüfung lief wann, und war der Konflikt zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden. Die Versionsstände sind eindeutig — und sie treffen mehrere Beteiligte unterschiedlich. Der Fachplaner der technischen Ausrüstung hat korrekt modelliert, aber nach der Tragwerksänderung nicht nachgeführt. Der Koordinator hat die Prüfung durchgeführt, den Konflikt aber nicht kommuniziert. Beide Beiträge sind belegbar, und genau darin liegt der Unterschied zur analogen Planung: Die Frage nach dem Verursacher ist beantwortbar, und die Antwort steht schon fest, bevor der Streit beginnt.
Nein, eine Methode. Verschiedene Programme unterstützen sie, aber der Prozess und die Vereinbarungen darüber machen BIM aus.
Nein. Jeder haftet weiter für seinen Beitrag. Was sich ändert, ist die Nachweisbarkeit — Versionsstände zeigen, wer was wann eingebracht hat.
Nein. Was über die klassische Planung hinausgeht, ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Nicht selbstverständlich. Die BIM-spezifischen Rollen müssen von der Risikobeschreibung erfasst sein.
Das ist vertraglich zu regeln. Ohne Vereinbarung entstehen Streitigkeiten über Nutzung und Weitergabe, die mit der Planungsqualität nichts zu tun haben.