BIM (Building Information Modeling)

Definition

Building Information Modeling (BIM) ist eine Arbeitsmethode, bei der ein Bauwerk als datenreiches digitales Modell geplant, koordiniert und betrieben wird. Haftungsrechtlich verschiebt es die Fehlerentdeckung nach vorn — nicht die Verantwortung.


Erklärung / Hintergrund

BIM ist keine Software, sondern ein Prozess: Alle Beteiligten arbeiten auf einer gemeinsamen Datenbasis, in der Geometrie mit Informationen zu Material, Kosten, Terminen und Lebensdauer verknüpft ist. Fachmodelle werden zusammengeführt und auf Konflikte geprüft.

Was sich haftungsrechtlich ändert — und was nicht

  • Nicht: Jeder Beteiligte steht weiterhin für seinen eigenen Beitrag ein. Die Zusammenführung in einem Modell schafft keine Gesamtverantwortung des Koordinators und entlastet keinen Fachplaner.
  • Doch: Die Kollisionsprüfung wird zum geschuldeten Standard, wenn BIM vereinbart ist. Ein Konflikt, der im Modell erkennbar war und trotzdem gebaut wurde, ist schwerer zu erklären als früher.
  • Und: Das Modell ist ein Beweismittel. Versionsstände zeigen, wer wann welche Änderung eingebracht hat — das entlastet, wenn die eigene Leistung korrekt war, und belastet, wenn nicht.

Der BIM-Abwicklungsplan (BAP) ist dabei das zentrale Dokument. Er legt fest, wer welche Modellinhalte in welcher Qualität und zu welchem Zeitpunkt liefert. Er ist damit nicht nur Organisationsmittel, sondern die Grundlage, an der später gemessen wird, ob eine Leistung geschuldet war.

Abgrenzung

  • CAD-Planung — zeichnerische Darstellung ohne verknüpfte Daten.
  • Die drei BIM-Rollen — Manager, Koordinator und Modellierer mit je eigenem Aufgaben- und Haftungsprofil.

Synonyme: Bauwerksdatenmodellierung, digitales Planen und Bauen.


Praxisrelevanz

Drei Punkte gehören vor Projektbeginn geklärt. Erstens der Leistungsumfang: BIM-Leistungen sind in der HOAI nicht als Grundleistungen beschrieben. Was über die klassische Planung hinausgeht — Modellpflege, Koordination, Datenlieferung in definierter Tiefe —, muss vereinbart und vergütet werden, sonst wird es erbracht, ohne bezahlt zu sein, und haftet trotzdem.

Zweitens die Deckung: BIM-spezifische Rollen sind keine klassischen Planungsleistungen. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung sie erfasst, ergibt sich aus der Risikobeschreibung — nicht daraus, dass die zugrunde liegende Fachplanung versichert ist.

Drittens die Rechte am Modell: Wem gehören die Daten, wer darf sie weiterverwenden, was passiert bei Ausscheiden aus dem Projekt? Ungeklärt führt das zu Auseinandersetzungen, die mit der Planungsqualität nichts zu tun haben.

Praxisbeispiel

In einem Krankenhausprojekt kollidiert eine Lüftungstrasse mit einem Unterzug. Der Konflikt war im zusammengeführten Modell sichtbar, wurde aber nicht gemeldet. Auf der Baustelle fällt er auf; der Umbau kostet 340.000 Euro und vier Wochen Bauzeit.

Das Modell beantwortet die Fragen, die früher offengeblieben wären: Wann wurde die Trasse eingebracht, wann der Unterzug, welche Kollisionsprüfung lief wann, und war der Konflikt zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden. Die Versionsstände sind eindeutig — und sie treffen mehrere Beteiligte unterschiedlich. Der Fachplaner der technischen Ausrüstung hat korrekt modelliert, aber nach der Tragwerksänderung nicht nachgeführt. Der Koordinator hat die Prüfung durchgeführt, den Konflikt aber nicht kommuniziert. Beide Beiträge sind belegbar, und genau darin liegt der Unterschied zur analogen Planung: Die Frage nach dem Verursacher ist beantwortbar, und die Antwort steht schon fest, bevor der Streit beginnt.


FAQ

Ist BIM eine Software?

Nein, eine Methode. Verschiedene Programme unterstützen sie, aber der Prozess und die Vereinbarungen darüber machen BIM aus.

Ändert BIM die Haftungsverteilung?

Nein. Jeder haftet weiter für seinen Beitrag. Was sich ändert, ist die Nachweisbarkeit — Versionsstände zeigen, wer was wann eingebracht hat.

Sind BIM-Leistungen Grundleistungen nach HOAI?

Nein. Was über die klassische Planung hinausgeht, ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Sind BIM-Tätigkeiten automatisch versichert?

Nicht selbstverständlich. Die BIM-spezifischen Rollen müssen von der Risikobeschreibung erfasst sein.

Wem gehört das Modell?

Das ist vertraglich zu regeln. Ohne Vereinbarung entstehen Streitigkeiten über Nutzung und Weitergabe, die mit der Planungsqualität nichts zu tun haben.


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