Der BIM-Manager verantwortet die strategische Steuerung eines BIM-Projekts: Standards, Prozesse, Informationsanforderungen. Sein Haftungsprofil unterscheidet sich dadurch grundlegend von dem der operativen Rollen — er haftet für die Vorgaben, nicht für die Modelle.
Typische Aufgaben
Warum die Vorgabenhaftung ein eigenes Risiko ist: Ein Modellierungsfehler betrifft ein Bauteil. Eine fehlerhafte Vorgabe betrifft alle Fachmodelle, die danach erstellt werden. Ist die geforderte Modelltiefe zu gering angesetzt, fehlen später Informationen, auf die andere Leistungen aufbauen; ist ein Austauschformat ungeeignet gewählt, gehen Daten bei jeder Übergabe verloren. Solche Fehler wirken über das gesamte Projekt und werden oft spät sichtbar.
Die Rolle liegt häufig auf Auftraggeberseite — und das verschärft die Lage: Wer den Bauherrn bei der Formulierung seiner Anforderungen berät, übernimmt eine Beratungsleistung mit unmittelbarer Wirkung auf alle Planungsverträge des Projekts.
Abgrenzung
Synonyme: BIM-Gesamtkoordination, Informationsmanagement.
Die Rolle ist keine HOAI-Leistung und in keinem Leistungsbild beschrieben. Daraus folgen zwei Dinge: Sie ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten — und sie ist nicht selbstverständlich vom versicherten Berufsbild erfasst. Klären Sie beides, bevor Sie sie übernehmen.
Inhaltlich hilft eine klare Grenzziehung im Vertrag: Was der BIM-Manager vorgibt, und was er nicht prüft. Ohne diese Trennung liegt im Streit der Vorwurf nahe, er hätte auch die Einhaltung seiner eigenen Standards überwachen müssen. Ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Tätigkeit erfasst, ergibt sich aus der Risikobeschreibung.
Ein Ingenieurbüro übernimmt das BIM-Management für ein Klinikprojekt und legt im Abwicklungsplan eine Modelltiefe fest, die für die Planung ausreicht, aber die Anforderungen des späteren Facility Managements nicht abbildet. Nach Fertigstellung stellt der Betreiber fest, dass das Modell für die Instandhaltung unbrauchbar ist. Die Nacherfassung kostet 180.000 Euro.
Kein Modellierungsfehler, kein Koordinationsfehler — die Fachmodelle entsprechen dem, was vorgegeben war. Der Fehler liegt eine Ebene höher, in der Abstimmung der Informationsanforderungen mit dem, wofür das Modell nach Fertigstellung genutzt werden soll. Genau diese Abstimmung ist die Kernaufgabe des BIM-Managers. Zu prüfen bleibt, ob der Bauherr seine Nutzungsabsicht mitgeteilt hat — hat er es getan und wurde sie nicht berücksichtigt, ist der Vorwurf schwer zu entkräften. Hat er es nicht getan, stellt sich die Frage, ob danach hätte gefragt werden müssen.
Für seine Vorgaben — Standards, Modelltiefen, Prozesse. Nicht für Fehler in einzelnen Fachmodellen.
Weil sie alle danach erstellten Modelle betreffen und oft erst spät sichtbar werden.
Nein. Sie ist in keinem Leistungsbild beschrieben und gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Häufig der Bauherr direkt, teilweise ein Generalplaner. Die Auftraggeberseite verschärft die Beratungsverantwortung.
Nicht selbstverständlich. Sie muss von der Risikobeschreibung erfasst sein.