Beim Claims-Made-Prinzip tritt der Versicherungsfall in dem Moment ein, in dem der Anspruch gegen den Versicherungsnehmer erhoben wird — unabhängig davon, wann der zugrunde liegende Fehler passiert ist.
Das Prinzip stammt aus dem angloamerikanischen Rechtsraum und ist in Deutschland vor allem bei D&O-Versicherungen und international geprägten Deckungen verbreitet. Für die Berufshaftpflicht von Architekten und Ingenieuren ist es die Ausnahme; dort dominiert das Verstoßprinzip.
Wie es funktioniert
Versichert ist, wer zum Zeitpunkt der Anspruchserhebung eine laufende Police hat. Damit der Schutz nicht ins Leere läuft, arbeiten Claims-Made-Konzepte mit zwei Ergänzungen:
Beide sind konstruktiv notwendig, nicht optional: Ein Claims-Made-Vertrag ohne sie hätte erhebliche Lücken.
Vor- und Nachteile gegenüber dem Verstoßprinzip
Synonyme: Anspruchserhebungsprinzip, Claims-Made-Deckung.
Für Ihr Büro ist das Prinzip vor allem in zwei Situationen relevant.
Wenn Sie es antreffen: Bei internationalen Projekten, bei Deckungen für Organe einer Gesellschaft oder bei bestimmten Zusatzbausteinen kann Claims-Made vereinbart sein. Prüfen Sie dann zwingend die Rückwärtsdeckung — ohne sie sind Altprojekte ungeschützt.
Bei einem Wechsel des Prinzips: Hier entsteht die gefährlichste Konstellation. Wechseln Sie von einem Verstoß- zu einem Claims-Made-Vertrag, kann ein alter Fehler durch beide Raster fallen: Der neue Vertrag erfasst ihn nur, soweit die Rückwärtsdeckung reicht; der alte nur, soweit seine Nachhaftung läuft. Beides muss zusammenpassen.
Beim Tätigkeitsende ist das Prinzip besonders unangenehm: Ohne laufende Police gibt es keinen Versicherungsfall mehr. Eine ausreichend lange Nachmeldefrist oder eine Ruhendstellung ist dann keine Option, sondern Voraussetzung.
Für die klassische Berufshaftpflichtversicherung von Planungsbüros ist das Verstoßprinzip der Regelfall. Welches Prinzip Ihr Vertrag zugrunde legt, sollte trotzdem geprüft sein — insbesondere bei Zusatzbausteinen, die abweichen können.
Ein Ingenieurbüro plant 2019 eine Anlage. 2026 erhebt der Auftraggeber Ansprüche wegen eines Planungsfehlers. Der Vertrag folgt dem Claims-Made-Prinzip.
Der Versicherungsfall tritt 2026 ein — es gelten die dann vereinbarten Summen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Rückwärtsdeckung bis 2019 zurückreicht. Ist sie kürzer bemessen, besteht kein Schutz, obwohl durchgehend eine Police bestand. Beim Verstoßprinzip wäre es umgekehrt gewesen: Zuständig wäre der Vertrag von 2019 mit den damaligen Summen.
Dass der Versicherungsfall mit der Anspruchserhebung eintritt — unabhängig davon, wann der Fehler passiert ist.
Für Planungsbüros nicht; dort dominiert das Verstoßprinzip. Verbreitet ist Claims-Made bei D&O- und international geprägten Deckungen.
Sie legt fest, wie weit zurück Verstöße erfasst sind. Ohne sie wären Altprojekte ungeschützt.
Ohne laufende Police gibt es keinen Versicherungsfall mehr. Nur eine Nachmeldefrist federt das ab — bei Tätigkeitsende ist sie unverzichtbar.
Rückwärtsdeckung des neuen und Nachhaftung des alten Vertrags müssen zusammenpassen, sonst entsteht eine Lücke.