Das Claims-made-Prinzip (auch Anspruchserhebungsprinzip genannt) ist eine Form der Versicherungsfalldefinition, bei der der Schadenfall erst dann vorliegt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Versicherung einen Anspruch gegen den Versicherungsnehmer geltend macht – unabhängig davon, wann der zugrunde liegende Fehler tatsächlich passiert ist.
Im Unterschied zu anderen Prinzipien (z. B. Verstoßprinzip oder Schadenereignisprinzip) ist beim Claims-made-Prinzip der Zeitpunkt der Anspruchserhebung entscheidend. Das bedeutet: Entscheidend ist nicht, wann der Planungsfehler, die Pflichtverletzung oder das Schadenereignis stattfand, sondern wann der Anspruchsteller den Schaden schriftlich gegenüber dem Architekten oder Ingenieur geltend macht.
Dieses Prinzip findet sich vor allem in speziellen Haftpflichtversicherungen, etwa in der D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht), aber auch in Berufshaftpflichtkonzepten für bestimmte Risiken wie Diskriminierung oder Datenschutz. Für Architekten und Ingenieure ist es daher wichtig zu verstehen, dass der Versicherungsschutz an die rechtzeitige Geltendmachung des Anspruchs während der Vertragslaufzeit gebunden ist.
Synonyme: Anspruchserhebungsprinzip, Claims-made-Prinzip, Erhebungsprinzip.
Abgrenzung:
Für Architekten und Ingenieure bedeutet das Claims-made-Prinzip, dass Ansprüche nur gedeckt sind, wenn sie während der Laufzeit des Versicherungsvertrags erhoben werden. Endet der Vertrag ohne Nachhaftungsregelung, besteht die Gefahr, dass später erhobene Ansprüche unversichert bleiben – auch wenn der Fehler während der Vertragslaufzeit passiert ist.
Gerade bei langfristigen Projekten, bei denen Fehler oft erst Jahre später auffallen, kann das riskant sein. Deshalb sind Nachhaftungsfristen oder Spätschadenklauseln in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure so wichtig.
Ein Ingenieur plant 2022 die Statik eines Gebäudes. 2024 wird das Bauwerk fertiggestellt, doch erst 2026 stellt sich heraus, dass die Berechnungen fehlerhaft waren. Der Bauherr erhebt im gleichen Jahr Ansprüche auf Schadenersatz.
In klassischen Haftpflichtversicherungen eher nicht – dort dominiert das Verstoß- oder Schadenereignisprinzip. In der D&O-Versicherung und bei speziellen Berufshaftpflichtbausteinen wird es jedoch regelmäßig genutzt.
Das Hauptrisiko ist, dass nach Vertragsende erhobene Ansprüche nicht gedeckt sind. Deshalb sind Nachhaftungsklauseln oder Spätschadendeckungen entscheidend.
Wichtig ist eine lückenlose Vertragskontinuität, ggf. durch Nachhaftungsvereinbarungen, Rückwärtsversicherung oder Spätschadenklauseln.
Nein. Ein Versicherungsfall nach Claims-made-Prinzip liegt nur dann vor, wenn ein Anspruch schriftlich erhoben wird – z. B. per Brief, E-Mail oder Klageschrift.
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