Definition
Unter Deckung versteht man im Versicherungsrecht den umfänglichen Schutz, den eine Versicherung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen gewährt. Sie legt fest, welche Risiken, Schäden oder Ansprüche abgesichert sind – und in welcher Höhe.
Erklärung / Hintergrund
Der Begriff „Deckung“ ist zentral für jede Versicherungspolice und bestimmt die Reichweite des Versicherungsschutzes.
Kernaspekte der Deckung:
- Deckungsumfang: Welche Schäden sind versichert (z. B. Personen-, Sach- oder Vermögensschäden)?
- Deckungshöhe: Bis zu welcher Versicherungssumme leistet der Versicherer?
- Deckungszeitraum: In welchem Zeitraum sind Schäden oder Ansprüche abgesichert (z. B. Claims-made-Prinzip, Nachhaftung)?
- Deckungseinschränkungen: Welche Ausschlüsse bestehen (z. B. Vorsatz, Vertragsstrafen, bestimmte Tätigkeiten)?
Beispiele im Bau- und Architektenwesen:
- In der Berufshaftpflichtversicherung: Deckung für Planungs- und Überwachungsfehler, die zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen.
- In der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung für Schäden, die im täglichen Geschäftsbetrieb entstehen (z. B. bei einem Aufmaßtermin).
- In der Cyberversicherung: Deckung für Eigenschäden (z. B. IT-Wiederherstellung) und Haftpflichtschäden (z. B. Datenschutzverletzungen).
Abgrenzung:
- Versicherungsschutz → Synonym für Deckung, aber eher allgemein.
- Leistungspflicht → beschreibt die konkrete Pflicht des Versicherers, bei Eintritt des Versicherungsfalls zu zahlen.
Synonyme: Versicherungsschutz, Absicherung, Deckungsumfang.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist es entscheidend, den Deckungsumfang ihrer Versicherungen genau zu kennen:
- Berufshaftpflicht: Muss alle relevanten Tätigkeiten des Büros (Architektur, Ingenieurwesen, BIM, Beratung) abdecken.
- Internationale Projekte: Erfordern oft besondere Deckungserweiterungen (z. B. Auslandsschäden, Decennale).
- Deckungslücken: entstehen schnell, wenn Tätigkeiten nicht ausdrücklich eingeschlossen sind oder Ausschlüsse greifen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro plant eine Tragwerkskonstruktion fehlerhaft. Der Bauherr macht 500.000 € Schadensersatz geltend. Die Berufshaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 1 Mio. € pro Schadenfall. Der Schaden ist durch den vereinbarten Deckungsumfang abgesichert – der Versicherer übernimmt die Regulierung.
FAQ
Was bedeutet „voller Versicherungsschutz“?
Dass ein Schaden im vereinbarten Deckungsumfang liegt und bis zur Höhe der Versicherungssumme abgesichert ist.
Kann es zu Deckungslücken kommen?
Ja, z. B. wenn bestimmte Tätigkeiten (BIM-Koordination, Auslandstätigkeiten) nicht eingeschlossen sind.
Was ist eine Deckungssumme?
Der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadenfall leistet.
Was sind typische Deckungsausschlüsse?
Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen oder Schäden außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsprofils.
Ist die Deckung unbegrenzt gültig?
Nein. Sie gilt nur im vereinbarten Deckungszeitraum und unter Einhaltung der Versicherungsbedingungen.
Verwandte Begriffe
- [Deckungssumme]
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- [Nachhaftung]
- Claims-made-Prinzip
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