Definition
Deckung bezeichnet den Schutz, den ein Versicherer im Rahmen der vereinbarten Bedingungen gewährt. Sie bestimmt, welche Risiken und Ansprüche abgesichert sind, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum.
Erklärung / Hintergrund
Die Deckung ist der Kernbegriff jedes Versicherungsvertrags. Sie ergibt sich nicht aus einer einzelnen Klausel, sondern aus dem Zusammenspiel von vier Ebenen — und eine Lücke auf einer davon macht die anderen drei wertlos.
Die vier Ebenen der Deckung
- Deckungsumfang — welche Schäden erfasst sind: Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, und aus welchen Tätigkeiten.
- Deckungshöhe — bis zu welcher Versicherungssumme geleistet wird, samt Sublimiten und Maximierung im Versicherungsjahr.
- Deckungszeitraum — für welchen Zeitraum Schutz besteht. Entscheidend ist das zugrunde liegende Prinzip: Verstoß-, Schadenereignis- oder Claims-Made-Prinzip, ergänzt um Nachhaftung und Rückwärtsversicherung.
- Deckungseinschränkungen — Ausschlüsse wie Vorsatz, wissentliche Pflichtverletzung, Vertragsstrafen oder Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich.
Welche Police wofür
- Berufshaftpflicht — Schäden aus Planungs-, Beratungs- und Überwachungsleistungen. Das Kerngeschäft eines Planungsbüros.
- Betriebshaftpflicht — Schäden aus dem Geschäftsbetrieb, etwa beim Ortstermin oder bei einer Bauteilöffnung.
- Cyberversicherung — Eigen- und Drittschäden nach IT-Vorfällen.
Abgrenzung
- Deckung — der abstrakte Schutzrahmen des Vertrags.
- Leistungspflicht — die konkrete Pflicht des Versicherers im eingetretenen Schadenfall.
- Versicherungsfall — das Ereignis, das die Leistungspflicht auslöst.
Synonyme: Versicherungsschutz, Absicherung.
Praxisrelevanz
Für Ihr Büro entstehen Deckungslücken selten dort, wo man sie sucht. Die Versicherungssumme ist meist bekannt und ausreichend — problematisch sind die drei anderen Ebenen:
- Nicht erfasste Tätigkeiten. Energieberatung, Fördermittelberatung, BIM-Koordination, Projektsteuerung oder gutachterliche Stellungnahmen wachsen organisch aus dem Kerngeschäft — und fallen aus dem Katalog, wenn sie nicht gemeldet sind.
- Zeitliche Lücken. Bei Versichererwechsel, Bürogründung oder Tätigkeitsende entscheiden Nachhaftung und Rückwärtsversicherung darüber, ob ein spät erkannter Fehler noch gedeckt ist.
- Der eigene Leistungsbereich. Ansprüche auf Nacherfüllung und Nachbesserung sind typischerweise ausgenommen. Sie liegen also außerhalb der Deckung, unabhängig von deren Höhe.
Ein regelmäßiger Abgleich zwischen tatsächlichem Leistungsspektrum und versicherter Tätigkeit ist deshalb wirksamer als jede Erhöhung der Versicherungssumme. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung im Einzelfall eintritt, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro plant eine Tragwerkskonstruktion fehlerhaft. Der Bauherr macht 500.000 Euro geltend, die vereinbarte Deckungssumme beträgt 1 Mio. Euro je Schadenfall.
Die Summe reicht — entscheidend ist aber, ob die Tragwerksplanung im versicherten Tätigkeitskatalog steht, ob der Verstoß in den versicherten Zeitraum fällt und welcher Teil der Forderung auf Nacherfüllung entfällt. Erst wenn diese drei Fragen geklärt sind, sagt die Deckungssumme überhaupt etwas aus. Eine hohe Summe schützt nicht vor einer Lücke im Umfang.
FAQ
Was bedeutet „in Deckung"?
Dass ein Anspruch dem Umfang, der Höhe und dem Zeitraum nach vom Vertrag erfasst ist und kein Ausschluss greift. Alle vier Bedingungen müssen zusammentreffen.
Wie entstehen Deckungslücken?
Meist durch Tätigkeiten, die nicht gemeldet wurden, durch zeitliche Übergänge bei Versichererwechsel und durch Ansprüche aus dem eigenen Erfüllungsbereich.
Was ist der Unterschied zwischen Deckung und Leistungspflicht?
Die Deckung beschreibt den abstrakten Schutzrahmen. Die Leistungspflicht ist die konkrete Zahlungs- oder Abwehrpflicht im eingetretenen Schadenfall.
Was sind typische Ausschlüsse?
Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung, Vertragsstrafen und Garantiezusagen, Ansprüche auf Erfüllung und Nacherfüllung sowie Tätigkeiten außerhalb des versicherten Berufsbilds.
Gilt die Deckung zeitlich unbegrenzt?
Nein. Sie ist an den Vertragszeitraum und das vereinbarte Deckungsprinzip gebunden. Nachhaftung und Rückwärtsversicherung erweitern diesen Rahmen, heben ihn aber nicht auf.
Verwandte Begriffe
- Deckungssumme – die Höhe, bis zu der innerhalb der Deckung geleistet wird
- Claims-Made-Prinzip – eines der Prinzipien, die den Deckungszeitraum bestimmen
- Betriebshaftpflichtversicherung – zuständig für Schäden aus dem Geschäftsbetrieb statt der beruflichen Leistung
- Nachhaftung – verlängert den Deckungszeitraum über das Vertragsende hinaus
- Leistungspflicht – die konkrete Pflicht, die aus der Deckung im Schadenfall folgt
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