Bauversicherungsmakler Glossar

Deckungssumme

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 22, 2025 2:22:12 PM

Definition

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, bis zu dem eine Versicherung im Schadenfall leistet. Sie begrenzt den Versicherungsschutz und wird pro Schadenfall oder für alle Schäden innerhalb eines Jahres vereinbart.

Erklärung / Hintergrund

Die Deckungssumme ist ein zentrales Element jeder Versicherungspolice. Sie definiert, wie hoch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Versicherers im Ernstfall ist.

Arten der Deckungssumme:

  • Pro Schadenfall: Höchstbetrag, den der Versicherer für einen einzelnen Schaden übernimmt.
  • Jahresmaximierung (Aggregat): Obergrenze für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres. Oft das Doppelte der Einzelsumme.
  • Teil-Deckungssummen: Für bestimmte Risiken (z. B. Cyber, Auslandsschäden, Bauherrenhaftpflicht) gelten oft eigene Sublimits.

Beispiele im Bau- und Architektenwesen:

  • Berufshaftpflichtversicherung:
    • 3 Mio. € für Personenschäden,
    • 1 Mio. € für Sachschäden,
    • 500.000 € für Vermögensschäden.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Höhere Summen für Personen- und Sachschäden, da diese im Betriebsalltag häufig vorkommen.

Abgrenzung:

  • Deckung → beschreibt den versicherten Umfang (was ist versichert?).
  • Deckungssumme → beschreibt die Höhe der Absicherung (wie viel wird bezahlt?).

Synonyme: Versicherungssumme, Haftungssumme, Limit of Liability.

Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Wahl einer angemessenen Deckungssumme entscheidend:

  • Projekte im Millionenbereich können schnell zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
  • Viele Auftraggeber fordern Mindestdeckungssummen im Vertrag (z. B. 3 Mio. € für Personenschäden, 1 Mio. € für Sachschäden).
  • Zu niedrige Deckungssummen führen zu Eigenbeteiligung: Schäden, die über der Versicherungssumme liegen, muss das Büro selbst tragen.
  • Versicherungsrelevant: Die Prämienhöhe hängt maßgeblich von der gewählten Deckungssumme ab.

Praxisbeispiel

Ein Architekt plant eine fehlerhafte Dachkonstruktion. Bei einem Sturm stürzt diese teilweise ein, es entsteht ein Schaden von 2,5 Mio. €.

  • Die Berufshaftpflicht hat eine Deckungssumme von 3 Mio. € für Sachschäden.
  • Der Versicherer übernimmt den Schaden vollständig.
  • Wäre die Deckungssumme nur auf 1 Mio. € vereinbart gewesen, hätte das Büro die restlichen 1,5 Mio. € selbst zahlen müssen.

FAQ

Wie hoch sollte die Deckungssumme für Architekten sein?

Mindestens 3 Mio. € für Personenschäden und 1 Mio. € für Sachschäden gelten als Standard. Bei großen Projekten sind höhere Summen ratsam.

Was bedeutet „zweifach maximiert“?

Dass die Deckungssumme pro Jahr doppelt zur Verfügung steht, z. B. 2 × 3 Mio. € für Personenschäden.

Gibt es eine gesetzliche Mindestdeckungssumme?

Für Architekten ja: Je nach Bundesland gelten Mindestdeckungssummen, um in die Architektenliste eingetragen zu werden.

Kann die Deckungssumme projektbezogen erhöht werden?

Ja, viele Versicherer bieten sogenannte Objektdeckungen oder Projektversicherungen an.

Was passiert bei Schäden über der Deckungssumme?

Der Versicherer zahlt maximal bis zur vereinbarten Summe, den Rest trägt das Büro selbst.

Verwandte Begriffe

  • Deckung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • [Objektdeckung]
  • [Nachhaftung]

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