Deckungssumme

Definition

Die Deckungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem ein Versicherer im Schadenfall leistet. Sie wird je Schadenfall vereinbart und zusätzlich für alle Schäden eines Versicherungsjahres begrenzt.


Erklärung / Hintergrund

Die Deckungssumme beantwortet die Frage nach dem Wieviel, während die Deckung selbst regelt, ob überhaupt geleistet wird. Beide Größen wirken zusammen — eine hohe Summe nützt nichts, wenn der Anspruch außerhalb des Deckungsumfangs liegt.

Drei Ebenen der Begrenzung

  • Je Schadenfall — der Höchstbetrag für einen einzelnen Schaden.
  • Maximierung im Versicherungsjahr — die Obergrenze für alle Schäden eines Jahres, häufig als zweifache Maximierung vereinbart. Bei Serienschäden ist dies die kritische Größe.
  • Sublimite — eigene, meist deutlich niedrigere Grenzen für bestimmte Risiken wie Obhut- und Mietsachschäden, Auslandstätigkeit oder Schlüsselverlust.

Getrennte Summen nach Schadenart

In der Regel werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit unterschiedlichen Summen belegt. Für Planungsbüros ist die Vermögensschadensumme die entscheidende Größe — dort entstehen die typischen Schäden aus Planungs- und Überwachungsfehlern. Eine hohe Personenschadensumme bei niedriger Vermögensschadensumme schützt am Kernrisiko vorbei.

Abgrenzung

  • Deckung — was versichert ist.
  • Deckungssumme — bis zu welchem Betrag geleistet wird.
  • Selbstbehalt — der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Schadenfall selbst trägt; er wird von unten abgezogen, während die Deckungssumme nach oben begrenzt.
  • Unterdeckung — der Zustand, dass die vereinbarte Summe für das tatsächliche Risiko zu niedrig ist.

Synonyme: Versicherungssumme, Haftungssumme.


Praxisrelevanz

Die passende Deckungssumme ergibt sich nicht aus einer Faustformel, sondern aus dem Risikoprofil Ihres Büros. Drei Größen bestimmen sie:

  • Projektvolumen. Bei Bauvorhaben im zweistelligen Millionenbereich stehen Forderungen in ganz anderer Größenordnung im Raum als bei Einfamilienhäusern.
  • Kammerrechtliche Mindestsummen. Für die Eintragung in die Architekten- oder Ingenieurliste gelten landesrechtliche Mindestbeträge. Sie sind Zugangsvoraussetzung, kein Maßstab für den tatsächlichen Bedarf.
  • Vertragliche Anforderungen. Öffentliche und gewerbliche Auftraggeber verlangen regelmäßig Nachweise über bestimmte Mindestsummen — teils höher als die kammerrechtlichen.

Zwei Punkte werden dabei häufig übersehen: die Maximierung, die bei mehreren Schäden im selben Jahr schneller greift als die Einzelsumme, und die Sublimite, die für Nebenrisiken oft nur einen Bruchteil der Hauptsumme vorsehen.

Übersteigt ein Schaden die vereinbarte Summe, trägt Ihr Büro den überschießenden Betrag selbst. Das ist kein Selbstbehalt, sondern eine Deckungslücke nach oben. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro plant eine Dachkonstruktion fehlerhaft. Bei einem Sturm wird sie teilweise zerstört, der Schaden beläuft sich auf 2,5 Mio. Euro.

Liegt die vereinbarte Summe für Sachschäden bei 3 Mio. Euro, ist der Schaden gedeckt. Bei 1 Mio. Euro trägt das Büro 1,5 Mio. Euro selbst. Kommt im selben Jahr ein zweiter Schaden hinzu, entscheidet zusätzlich die Maximierung: Ohne zweifache Maximierung wäre die Jahressumme nach dem ersten Fall bereits aufgezehrt. Die Einzelsumme allein sagt also wenig darüber aus, wie belastbar der Schutz ist.


FAQ

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Das hängt von Projektvolumen, kammerrechtlichen Vorgaben und den Anforderungen Ihrer Auftraggeber ab. Kammerrechtliche Mindestsummen sind eine Zugangsvoraussetzung, keine Bedarfsermittlung.

Was bedeutet „zweifach maximiert"?

Dass die vereinbarte Summe im Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung steht. Ohne Maximierung ist der Schutz nach einem Großschaden für das restliche Jahr aufgebraucht.

Gibt es gesetzliche Mindestdeckungssummen?

Für die Eintragung in die Architekten- und Ingenieurlisten bestehen landesrechtliche Vorgaben. Die konkreten Beträge unterscheiden sich je Bundesland und Berufsgruppe.

Lässt sich die Summe projektbezogen erhöhen?

Ja, über eine Objekt- oder Projektversicherung. Das ist üblich bei Vorhaben, deren Risiko deutlich über dem normalen Bürobetrieb liegt.

Was passiert bei Schäden über der Deckungssumme?

Der überschießende Betrag bleibt beim Büro. Er ist kein Selbstbehalt, sondern eine Unterdeckung — und persönlich haftende Gesellschafter stehen dafür mit ihrem Vermögen ein.


Verwandte Begriffe

  • Deckung – bestimmt, ob überhaupt geleistet wird; die Summe nur, bis zu welchem Betrag
  • Betriebshaftpflichtversicherung – arbeitet mit anderen Summenverhältnissen als die Berufshaftpflicht
  • Nachhaftung – entscheidet, ob die Summe auch nach Vertragsende noch zur Verfügung steht
  • Eigenbeteiligung – wirkt von unten und ist von der Summenbegrenzung zu unterscheiden
  • Versicherungssumme – der gleichbedeutend verwendete Begriff im Bedingungswerk