Die Decennale ist eine in einigen europäischen Ländern – insbesondere in Frankreich, Belgien und Italien – gesetzlich vorgeschriebene zehnjährige Haftung von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren für wesentliche Mängel an Bauwerken.
Der Begriff Decennale leitet sich vom lateinischen decem (= zehn) ab und bezeichnet eine zehnjährige Gewährleistungs- bzw. Haftungsfrist, die über die üblichen Verjährungsfristen nach deutschem BGB hinausgeht.
Besondere Merkmale:
Abgrenzung zu Deutschland:
Synonyme: responsabilité décennale (FR), decennale verzekering (BE/NL), garanzia decennale (IT).
Für deutsche Architekten und Ingenieure ist die Decennale besonders dann relevant, wenn sie grenzüberschreitend tätig werden:
Ein deutsches Ingenieurbüro plant gemeinsam mit einem französischen Partner ein Wohngebäude in Straßburg. Da französisches Recht gilt, muss das Büro eine Assurance Décennale nachweisen. Diese sichert die zehnjährige Haftung für schwere Baumängel ab, die z. B. die Tragfähigkeit des Gebäudes betreffen. Ohne diese Police wäre eine Mitarbeit am Projekt nicht zulässig.
Nein. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Bauwerke regelmäßig 5 Jahre.
Beides: Sie bezeichnet die gesetzliche zehnjährige Haftung sowie die dazugehörige Pflichtversicherung.
Schwere Baumängel, die die Stabilität gefährden oder das Bauwerk unbrauchbar machen.
Ja, ohne diese Versicherung darf dort nicht gebaut oder geplant werden.
Ja. Die Decennale ist strenger, zeitlich länger und zwingend vorgeschrieben – sie ergänzt oder ersetzt nicht die deutsche Berufshaftpflicht.
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