Definition
Die Eigenbeteiligung ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen hat. Sie wird auch Selbstbehalt genannt und ist in der Versicherungspolice festgelegt.
Erklärung / Hintergrund
Die Eigenbeteiligung ist ein zentrales Steuerungsinstrument in Versicherungsverträgen und dient dazu, den Versicherungsnehmer an den Kosten zu beteiligen sowie kleine Schäden von der Regulierung auszuschließen.
Merkmale:
- Höhe und Form der Eigenbeteiligung werden individuell im Vertrag vereinbart.
- Sie gilt pro Schadenfall, teilweise auch pro Versicherungsperiode.
- Ziel: Vermeidung von Bagatellschäden und Reduzierung der Versicherungsprämien.
Arten der Eigenbeteiligung:
- Fester Betrag (z. B. 2.500 € je Schadenfall).
- Prozentual (z. B. 10 % des Schadens, mindestens 1.000 €).
- Gestaffelt je nach Schadenart (z. B. unterschiedlich bei Personen- und Vermögensschäden).
Relevanz im Bau- und Architektenwesen:
- In der Berufshaftpflichtversicherung sind Eigenbeteiligungen üblich, v. a. bei Vermögensschäden.
- In der Betriebshaftpflichtversicherung kann ebenfalls ein Selbstbehalt vereinbart werden.
- Eigenbeteiligungen können von Auftraggebern kritisch gesehen werden, wenn diese sehr hoch sind – da im Ernstfall die Solvenz des Architekturbüros entscheidend ist.
Synonyme: Selbstbehalt, Selbstbeteiligung.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die Eigenbeteiligung zweischneidig:
- Eine hohe Eigenbeteiligung senkt die Prämie, bedeutet aber ein höheres finanzielles Risiko bei Schäden.
- Eine niedrige Eigenbeteiligung erhöht die Prämie, entlastet aber im Schadenfall.
- Bei öffentlichen Ausschreibungen oder größeren Projekten verlangen Auftraggeber oft Versicherungsnachweise mit einer begrenzten Eigenbeteiligung, um sicherzustellen, dass das Büro im Ernstfall zahlungsfähig bleibt.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro verursacht durch einen Planungsfehler Mehrkosten von 100.000 €.
- Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden.
- Im Vertrag ist eine Eigenbeteiligung von 5.000 € vereinbart.
- Das Büro muss diesen Betrag selbst tragen, der Versicherer reguliert die restlichen 95.000 €.
FAQ
Ist die Eigenbeteiligung verpflichtend?
Nein, sie wird vertraglich vereinbart. Viele Versicherer setzen jedoch Mindestbeträge fest.
Warum verlangen Versicherer eine Eigenbeteiligung?
Um das Kostenbewusstsein des Versicherungsnehmers zu fördern und kleine Schäden von der Regulierung auszuschließen.
Gilt die Eigenbeteiligung auch bei unbegründeten Ansprüchen?
Nein. Wenn die Versicherung nur die Abwehrkosten trägt und kein Schaden reguliert wird, fällt keine Eigenbeteiligung an.
Kann die Eigenbeteiligung individuell angepasst werden?
Ja, sie kann oft projektbezogen reduziert oder angepasst werden – gegen höhere Prämien.
Gibt es Unterschiede je nach Schadenart?
Ja, bei Berufshaftpflichtpolicen ist die Eigenbeteiligung bei Vermögensschäden meist höher als bei Personen- oder Sachschäden.
Verwandte Begriffe
- Berufshaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- [Abwehrkosten]
- Deckungssumme
- Ausschlüsse
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