Selbstbehalt

Definition

Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst trägt. Er wird im Vertrag vereinbart und mindert die Leistungspflicht des Versicherers entsprechend.


Erklärung / Hintergrund

Der Selbstbehalt hat zwei Funktionen: Er beteiligt den Versicherungsnehmer an den Kosten und hält damit Kleinschäden aus der Regulierung heraus. Und er senkt die Prämie, weil der Versicherer einen Teil des Risikos nicht kalkulieren muss.

Formen

  • Fester Betrag je Schadenfall — die im Planungsbereich übliche Variante.
  • Prozentualer Anteil, meist mit Mindest- und Höchstbetrag.
  • Gestaffelt nach Schadenart — häufig ein höherer Selbstbehalt bei Vermögensschäden als bei Personen- und Sachschäden.
  • Jahresselbstbehalt — die Eigenbeteiligung ist über alle Schäden eines Jahres begrenzt. Bei mehreren Schäden der wirksamste Schutz.

Zur Begriffsvielfalt

Selbstbehalt, Selbstbeteiligung und Eigenbeteiligung bezeichnen dieselbe Sache. Welcher Begriff im Vertrag steht, hängt vom Anbieter ab und lässt keinen Rückschluss auf die Ausgestaltung zu — maßgeblich ist allein, was die Bedingungen dazu regeln.

Abzugrenzen ist dagegen die Franchise: Dort leistet der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadenhöhe, dann aber in voller Höhe ohne Abzug. Unterhalb der Grenze trägt der Versicherungsnehmer den Schaden vollständig. Beim Selbstbehalt wird der vereinbarte Betrag dagegen bei jedem Schaden abgezogen.

Weitere Abgrenzung

  • Selbstbehalt — wirkt von unten und wird abgezogen.
  • Versicherungssumme — begrenzt nach oben.
  • Unterdeckung — der Betrag oberhalb der Summe; kein Selbstbehalt, sondern eine Lücke.

Synonyme: Selbstbeteiligung, Eigenbeteiligung, Eigenanteil.


Praxisrelevanz

Die Höhe des Selbstbehalts ist eine der wenigen Stellschrauben, an denen Ihr Büro die Prämie spürbar beeinflussen kann. Der Preis dafür ist ein kalkulierbares Eigenrisiko — und genau daran sollte sich die Entscheidung ausrichten: Der Selbstbehalt muss aus dem laufenden Geschäft tragbar sein, auch wenn zwei oder drei Schäden in dasselbe Jahr fallen.

Drei Punkte, die dabei oft übersehen werden:

  • Er fällt je Schadenfall an. Bei mehreren Vorgängen summiert er sich. Ein Jahresselbstbehalt begrenzt das, ist aber nicht in jedem Tarif vorgesehen.
  • Er kann nach Schadenart unterschiedlich sein. Für Planungsbüros ist der Wert bei Vermögensschäden der entscheidende — dort entstehen die typischen Schäden.
  • Er ändert nichts an der Abwehr. Die Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche erfolgt unabhängig davon, auch wenn die Forderung unterhalb des Selbstbehalts liegt.

Wichtig zur Einordnung: Der Selbstbehalt betrifft nur Ansprüche, die überhaupt gedeckt sind. Fordert der Bauherr Nacherfüllung, geht es nicht um den Selbstbehalt — solche Ansprüche liegen von vornherein außerhalb des Versicherungsschutzes. Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung leistet, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro vereinbart einen Selbstbehalt von 2.500 Euro je Schadenfall. Im selben Jahr treten drei voneinander unabhängige Schäden auf: 25.000 Euro aus einem Planungsfehler, 8.000 Euro aus einem Überwachungsfehler und ein weiterer über 3.000 Euro.

Der Versicherer reguliert jeweils abzüglich 2.500 Euro — das Büro trägt insgesamt 7.500 Euro. Bei einem Jahresselbstbehalt von 2.500 Euro wären es nur einmal 2.500 Euro gewesen. Genau dieser Unterschied entscheidet in schadenreichen Jahren darüber, ob die Prämienersparnis am Ende überhaupt eine Ersparnis war.


FAQ

Sind Selbstbehalt und Selbstbeteiligung dasselbe?

Ja. Die Begriffe werden gleichbedeutend verwendet, ebenso „Eigenbeteiligung". Maßgeblich ist nicht die Bezeichnung, sondern die Ausgestaltung im Bedingungswerk.

Wird der Selbstbehalt bei jedem Schaden fällig?

In der Regel ja, je Schadenfall. Tarife mit Jahresselbstbehalt begrenzen die Beteiligung auf eine Gesamtsumme pro Versicherungsjahr.

Was passiert bei Schäden unterhalb des Selbstbehalts?

Sie trägt das Büro vollständig selbst. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche erfolgt trotzdem — und deshalb sollten auch kleine Schäden gemeldet werden.

Was unterscheidet Selbstbehalt und Franchise?

Beim Selbstbehalt wird der Betrag von jedem Schaden abgezogen. Bei einer Franchise leistet der Versicherer erst oberhalb einer Grenze, dann aber ungekürzt.

Wie hoch sollte der Selbstbehalt sein?

So hoch, dass er aus dem laufenden Geschäft tragbar bleibt — auch bei mehreren Schäden in einem Jahr. Die Prämienersparnis rechtfertigt keinen Betrag, der im Ernstfall die Liquidität belastet.


Verwandte Begriffe

  • Deckung – entscheidet, ob ein Anspruch überhaupt erfasst ist; erst dann greift der Selbstbehalt
  • Kumulrisiko – mehrere Schäden in einem Jahr lassen den Selbstbehalt spürbar werden
  • Versicherungssumme – die Grenze nach oben, im Gegensatz zum Abzug von unten
  • Leistungspflicht – wird durch den Selbstbehalt der Höhe nach gemindert
  • Sachschaden – eine der Schadenarten, für die ein eigener Selbstbehalt gelten kann