Die Eigenschadenversicherung ist eine Versicherung, die nicht die Ansprüche Dritter abdeckt, sondern die eigenen finanziellen Schäden des Versicherungsnehmers absichert, die aus besonderen Ereignissen oder Risiken entstehen.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die fremde Schadensersatzansprüche reguliert, übernimmt die Eigenschadenversicherung Kosten und Verluste, die unmittelbar im eigenen Betrieb entstehen.
Typische Einsatzfelder für Architekten und Ingenieure:
Beispiele für versicherte Eigenschäden:
Abgrenzung:
Synonyme: First-Party-Cover, Selbstschadenversicherung.
Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Eigenschadenversicherung eine wichtige Ergänzung zur klassischen Berufshaftpflicht:
Ein Architekturbüro wird Opfer eines Phishing-Angriffs: Ein Mitarbeiter überweist 75.000 € auf ein falsches Konto. Da kein Dritter geschädigt ist, greift die Berufshaftpflicht nicht. Eine Eigenschadenversicherung übernimmt den entstandenen Verlust.
Nein, sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung.
Nein. Die Berufshaftpflicht deckt ausschließlich Schäden Dritter. Eigenschäden müssen separat abgesichert werden.
Cyberangriffe, Betrugsfälle durch Mitarbeiter, Datenverluste und Betriebsunterbrechungen.
Teilweise ja – sie kombiniert Eigenschäden (z. B. IT-Wiederherstellung) mit Haftpflichtschäden (z. B. Datenschutzverletzungen).
Ja, gerade kleinere Büros haben oft keine Rücklagen, um größere Eigenschäden selbst zu tragen.
👉 Wenn Du wissen möchtest, welche Eigenschadenversicherung für Dein Büro sinnvoll ist und wie sie sich optimal mit Deiner Berufshaftpflicht ergänzt, beraten wir Dich gerne.