Definition
Eigenschadenversicherung ist ein Sammelbegriff für Deckungen, die das eigene Vermögen schützen — nicht Ansprüche Dritter. Ein Produkt dieses Namens gibt es meist nicht; es gibt Bausteine mit jeweils eigenem Auslöser.
Erklärung / Hintergrund
Die Grundunterscheidung ist einfach und trägt das ganze Feld:
- Drittschaden — jemand fordert etwas von Ihnen. Dafür sind Berufs- und Betriebshaftpflicht da: prüfen, abwehren, regulieren.
- Eigenschaden — Ihr Vermögen ist geschmälert, ohne dass jemand etwas fordert. Es gibt keinen Anspruch abzuwehren, nur einen Verlust auszugleichen.
Die Bausteine und ihre Auslöser
- Vertrauensschaden — vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitenden oder Vertrauenspersonen.
- Cyber-Eigenschaden — Angriffe von außen: Wiederherstellung, Forensik, Betriebsunterbrechung.
- Betriebsunterbrechung — Ertragsausfall aus anderen Ursachen, etwa nach einem Sachschaden im Büro.
Wo die Zuordnung streitig wird: bei Fällen, die an der Grenze liegen. Eine durch gefälschte Anweisung ausgelöste Überweisung kann als Cyberereignis, als Vertrauensschaden oder als keines von beidem eingeordnet werden — je nachdem, ob die Täuschung von außen kam, ob ein Mitarbeiter beteiligt war und wie das Bedingungswerk formuliert ist. Genau solche Konstellationen entscheiden darüber, ob eine Deckung greift.
Synonyme: First-Party-Deckung, Selbstschadenversicherung.
Praxisrelevanz
Der praktische Fehler ist die Annahme, die Berufshaftpflicht decke „berufliche Schäden". Sie deckt Ansprüche — und wo keiner erhoben wird, greift sie nicht, egal wie beruflich die Ursache war.
Prüfen Sie deshalb nicht, ob Sie „eine Eigenschadenversicherung" haben, sondern welche Auslöser abgedeckt sind. Drei Fragen reichen: Was passiert bei einer Tat aus dem eigenen Haus? Was bei einem Angriff von außen? Und was, wenn das Büro zwei Wochen nicht arbeiten kann? Bleibt eine davon offen, ist das die Lücke. Wie sich die Bausteine zu Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung und zur Berufshaftpflicht verhalten, ergibt sich aus den Bedingungen.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro erhält eine E-Mail, die scheinbar von der Geschäftsführung stammt, und überweist 75.000 Euro auf ein fremdes Konto. Der Absender war gefälscht, ein Mitarbeiter hat die Zahlung veranlasst.
Die Berufshaftpflicht scheidet aus — niemand fordert etwas, das Geld ist schlicht weg. Welcher Eigenschadenbaustein greift, hängt an Details: Wurde ein IT-System kompromittiert, spricht das für die Cyberdeckung; lag lediglich eine Täuschung ohne technischen Eingriff vor, ist das eine andere Kategorie, die manche Policen ausdrücklich erfassen und andere nicht. Ein Vertrauensschaden liegt nicht vor, solange der Mitarbeiter selbst getäuscht wurde und nicht mitwirkte. Genau diese Konstellation ist der Grund, warum es sich lohnt, die Bausteine einmal gegeneinander zu halten — nicht erst, wenn die Überweisung raus ist.
FAQ
Was unterscheidet Eigen- von Drittschaden?
Beim Drittschaden fordert jemand etwas von Ihnen; beim Eigenschaden ist Ihr Vermögen geschmälert, ohne dass ein Anspruch erhoben wird.
Deckt die Berufshaftpflicht Eigenschäden?
Nein. Sie setzt einen Anspruch eines Dritten voraus.
Gibt es „die" Eigenschadenversicherung?
Meist nicht als eigenes Produkt. Der Schutz entsteht aus Bausteinen — Vertrauensschaden, Cyber-Eigenschaden, Betriebsunterbrechung.
Wo wird die Zuordnung schwierig?
Bei Täuschungsfällen ohne klaren technischen Eingriff und bei Konstellationen, an denen sowohl Externe als auch Mitarbeitende beteiligt sind.
Lohnt sich das für kleine Büros?
Gerade dort, weil Rücklagen fehlen und ein einzelner Vorfall den laufenden Betrieb treffen kann.
Verwandte Begriffe
- Vertrauensschadenversicherung – der Baustein für Taten aus dem eigenen Haus
- Cyberversicherung – der Baustein für Angriffe von außen
- Betriebshaftpflichtversicherung – die Gegenseite: Ansprüche Dritter
- Berufshaftpflichtversicherung – deckt Planungsfehler, keine Eigenschäden
- Vorsorgeversicherung – überbrückt neue Risiken, ersetzt keinen Baustein
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