Eigenschadenversicherung

Definition

Die Eigenschadenversicherung ist eine Versicherung, die nicht die Ansprüche Dritter abdeckt, sondern die eigenen finanziellen Schäden des Versicherungsnehmers absichert, die aus besonderen Ereignissen oder Risiken entstehen.


Erklärung / Hintergrund

Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die fremde Schadensersatzansprüche reguliert, übernimmt die Eigenschadenversicherung Kosten und Verluste, die unmittelbar im eigenen Betrieb entstehen.

Typische Einsatzfelder für Architekten und Ingenieure:

  • Vertrauensschadenversicherung: Absicherung gegen Schäden durch kriminelle Handlungen von Mitarbeitern (z. B. Unterschlagung, Betrug).
  • Datenschutz- und Cyber-Eigenschadenversicherung: Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung nach Hackerangriff.
  • Eigenschäden in Projektversicherungen: z. B. Kosten durch Verzögerungen, die nicht auf Dritte abgewälzt werden können.

Beispiele für versicherte Eigenschäden:

  • Wiederherstellungskosten für verlorene Daten,
  • Kosten für Krisenkommunikation nach einem Cyberangriff,
  • entgangene Gewinne während einer Betriebsunterbrechung,
  • Schäden durch Fehlüberweisungen oder Unterschlagung.

Abgrenzung:

  • Haftpflichtversicherung → Schutz vor Ansprüchen Dritter.
  • Eigenschadenversicherung → Schutz vor eigenen Verlusten.

Synonyme: First-Party-Cover, Selbstschadenversicherung.


Praxisrelevanz

Für Architekten- und Ingenieurbüros ist die Eigenschadenversicherung eine wichtige Ergänzung zur klassischen Berufshaftpflicht:

  • Planungsfehler gegenüber Bauherren sind über die Haftpflicht gedeckt – eigene interne Schäden dagegen nicht.
  • Gerade in Zeiten von Digitalisierung (BIM, Cloud-Dienste) und zunehmenden Cyber-Risiken steigt die Bedeutung.
  • Auch für kleinere Büros kann ein Eigenschaden (z. B. durch Datenverlust oder Betrug durch Mitarbeiter) existenzbedrohend sein.

Praxisbeispiel

Ein Architekturbüro wird Opfer eines Phishing-Angriffs: Ein Mitarbeiter überweist 75.000 € auf ein falsches Konto. Da kein Dritter geschädigt ist, greift die Berufshaftpflicht nicht. Eine Eigenschadenversicherung übernimmt den entstandenen Verlust.


FAQ

Ist die Eigenschadenversicherung Pflicht?

Nein, sie ist eine freiwillige Zusatzversicherung.

Sind Eigenschäden in der Berufshaftpflicht enthalten?

Nein. Die Berufshaftpflicht deckt ausschließlich Schäden Dritter. Eigenschäden müssen separat abgesichert werden.

Welche Eigenschäden sind am häufigsten?

Cyberangriffe, Betrugsfälle durch Mitarbeiter, Datenverluste und Betriebsunterbrechungen.

Ist eine Cyberversicherung auch eine Eigenschadenversicherung?

Teilweise ja – sie kombiniert Eigenschäden (z. B. IT-Wiederherstellung) mit Haftpflichtschäden (z. B. Datenschutzverletzungen).

Lohnt sich eine Eigenschadenversicherung für kleine Büros?

Ja, gerade kleinere Büros haben oft keine Rücklagen, um größere Eigenschäden selbst zu tragen.


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