Entgangener Gewinn bezeichnet den Schaden, der entsteht, wenn eine Person oder ein Unternehmen aufgrund eines schädigenden Ereignisses Einnahmen verliert, die bei normalem Verlauf der Dinge erzielt worden wären. Er zählt zu den sogenannten Vermögensschäden.
Der Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in § 252 BGB. Dort heißt es, dass auch der Gewinn zu ersetzen ist, der „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte“.
Im Bauwesen spielt der entgangene Gewinn häufig eine Rolle, wenn Bauprojekte verzögert werden oder Mängel auftreten. Beispiel: Kann ein Bauherr sein Gebäude nicht rechtzeitig nutzen oder vermieten, entgehen ihm Einnahmen. Gleiches gilt, wenn Auftragnehmer aufgrund fehlerhafter Planung Aufträge verlieren oder zusätzliche Kosten entstehen.
In der Haftpflichtversicherung ist der Ersatz entgangenen Gewinns ein Vermögensschaden. Er wird allerdings nicht immer automatisch gedeckt. Oft ist er nur dann versichert, wenn er Folge eines Personen- oder Sachschadens ist (sogenannter unechter Vermögensschaden). Reine, echte Vermögensschäden – also ohne vorhergehenden Personen- oder Sachschaden – sind in der Regel nur über eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Synonyme / verwandte Begriffe:
Für Architekten und Ingenieure kann der Anspruch auf entgangenen Gewinn schnell zu hohen Forderungen führen. Wenn ein Gebäude wegen Planungsfehlern verspätet fertiggestellt wird, kann der Bauherr Mietausfälle geltend machen. Ebenso kann ein Auftraggeber Schadenersatz verlangen, wenn ihm durch fehlerhafte Beratung ein lukrativer Folgeauftrag entgeht.
Die Absicherung solcher Risiken hängt stark von der Art der Berufshaftpflicht ab. Während unechte Vermögensschäden meist automatisch mitversichert sind, bedarf es für echte Vermögensschäden einer erweiterten Deckung. Eine präzise Analyse des Tätigkeitsprofils ist daher unerlässlich.
Ein Ingenieur plant die technische Gebäudeausrüstung eines Hotels. Aufgrund eines Berechnungsfehlers verzögert sich die Bauabnahme um mehrere Monate. Das Hotel kann in dieser Zeit nicht öffnen, wodurch dem Bauherrn erhebliche Einnahmen aus der Vermietung der Zimmer entgehen. Der Bauherr fordert Ersatz des entgangenen Gewinns – ein typischer Fall für die Berufshaftpflichtversicherung des Ingenieurs, sofern Vermögensschäden eingeschlossen sind.
Nein. Standard-Haftpflichtversicherungen decken nur unechte Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschadens). Reiner entgangener Gewinn fällt unter echte Vermögensschäden und erfordert eine spezielle Deckung.
Die Geschädigten müssen darlegen, welchen Gewinn sie nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erzielt hätten. Dies geschieht oft durch betriebswirtschaftliche Gutachten, Vergleichszahlen oder Verträge.
Ja. Verzögerungen, Planungsfehler oder falsche Beratung können dazu führen, dass Bauherren Einnahmen entgehen, die dann als Schaden geltend gemacht werden.
Nutzungsausfall betrifft den Verlust der Nutzungsmöglichkeit einer Sache (z. B. einer Wohnung oder eines Fahrzeugs). Entgangener Gewinn bezieht sich auf den Verlust von Einnahmen.
👉 Gerade bei Bauverzögerungen oder Planungsfehlern können Ansprüche wegen entgangenen Gewinns schnell existenzbedrohend werden. Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Berufshaftpflichtversicherung solche Schäden ausreichend abdeckt, beraten wir Dich gerne.