Die erweiterte Nachhaftung bezeichnet den verlängerten Versicherungsschutz einer Berufshaftpflichtversicherung für Schadenfälle, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, deren Ursache aber noch in der Versicherungszeit liegt.
In der Berufshaftpflicht gilt in der Regel das Verstoßprinzip: Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem der Fehler begangen wurde. Endet die Versicherung, besteht trotzdem ein Risiko – da Schäden oft erst Jahre später sichtbar werden.
Die erweiterte Nachhaftung stellt sicher, dass auch nach Ablauf der Police weiterhin Deckung besteht, wenn der Verstoß während der Versicherungszeit passiert ist.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: verlängerte Nachmeldefrist, unbegrenzte Nachhaftung.
Gerade im Bauwesen werden Mängel häufig erst Jahre nach Fertigstellung entdeckt. Ohne erweiterte Nachhaftung riskieren Architekten und Ingenieure, dass ihre Versicherung den Schaden nicht mehr übernimmt, wenn die Police bereits beendet ist.
Für Büros, die schließen, aufgeben oder ihren Versicherer wechseln, ist eine erweiterte Nachhaftung daher essenziell. Sie schützt davor, dass alte Fehler in die persönliche Haftung fallen.
Ein Architekt beendet 2025 seine Berufshaftpflichtversicherung. Zwei Jahre später wird ein Planungsfehler aus dem Jahr 2024 entdeckt, der teure Sanierungsarbeiten nach sich zieht. Ohne erweiterte Nachhaftung wäre der Schaden nicht gedeckt. Mit einer unbegrenzten Nachhaftung reguliert die Versicherung dennoch.
Dass Schäden auch nach Vertragsende reguliert werden, sofern der Verstoß während der Versicherungszeit passiert ist.
Standardmäßig fünf Jahre nach Ende des Versicherungsvertrages (§ 117 VVG).
In modernen Berufshaftpflichtverträgen ja, in älteren Verträgen oft nicht.
Für Architekten und Ingenieure beim Ruhestand, bei Kanzleischließung oder bei einem Versicherungswechsel.
👉 Planungs- und Überwachungsfehler zeigen sich oft erst Jahre später. Damit solche Ansprüche auch nach Vertragsende abgesichert sind, solltest Du prüfen, ob Deine Police eine erweiterte Nachhaftung enthält. Wenn Du dazu Fragen hast, beraten wir Dich gerne