Ein Folgebeitrag ist jede wiederkehrende Prämienzahlung nach der ersten. Der Unterschied zum Erstbeitrag ist kein formaler: Bei Folgebeiträgen bleibt der Schutz trotz Verzug zunächst bestehen.
Der erste Beitrag begründet den Versicherungsschutz — ohne ihn kommt die Deckung nicht in Gang. Die Folgebeiträge halten sie aufrecht, und für sie gilt ein anderer, für den Versicherungsnehmer günstigerer Mechanismus.
Die Stufen bei ausbleibender Zahlung
Die Zahlung heilt. Wer innerhalb der Frist zahlt, behält den Schutz vollständig. Wird nach Fristablauf gezahlt, lebt die Deckung für die Zukunft wieder auf — nicht aber für Fälle, die in der Zwischenzeit eingetreten sind. Diese Lücke schließt sich nicht mehr.
Abgrenzung
Synonyme: Folgeprämie.
Praktisch entscheidet die Reaktion auf die Mahnung, nicht die Pünktlichkeit der Zahlung. Ein verspäteter Beitrag ist unproblematisch, solange die Frist gewahrt bleibt — deshalb sollte jede Mahnung eines Versicherers sofort bearbeitet und nicht mit gewöhnlicher Geschäftspost behandelt werden.
Zwei organisatorische Punkte senken das Risiko dauerhaft: Lastschrifteinzug statt manueller Überweisung und eine Zuständigkeit im Büro, die auch bei Urlaub oder Krankheit greift. Der typische Fall ist nicht Zahlungsunfähigkeit, sondern eine unbemerkte Rücklastschrift. Was Ihre Berufshaftpflichtversicherung in dieser Phase leistet, hängt allein an der Frist.
Ein Ingenieurbüro überweist den Jahresbeitrag versehentlich nicht. Sechs Wochen später wird ein Planungsfehler aus einem laufenden Projekt geltend gemacht.
Ob Deckung besteht, hängt an einer einzigen Frage: Hat der Versicherer in der Zwischenzeit qualifiziert gemahnt, und war die Frist bei Anspruchserhebung abgelaufen? Hat er nur eine gewöhnliche Zahlungserinnerung ohne Belehrung geschickt, besteht der Schutz — der bloße Verzug reicht nicht. Lag eine ordnungsgemäße Mahnung vor und war die Zweiwochenfrist verstrichen, entfällt die Leistungspflicht für diesen Fall, und auch eine sofortige Nachzahlung ändert daran nichts mehr. Sechs Wochen Verzug sind also nicht das Problem; die zwei Wochen nach der Mahnung sind es.
Der Erstbeitrag begründet die Deckung; ohne ihn entsteht sie nicht. Folgebeiträge halten sie aufrecht, und dort wirkt Verzug erst nach qualifizierter Mahnung.
Nein. Der Schutz besteht fort, bis eine qualifizierte Mahnung erfolgt ist und deren Frist abgelaufen ist.
Textform, den Rückstand, eine Frist von mindestens zwei Wochen und eine Belehrung über die Rechtsfolgen.
Nein. Nach Fristablauf lebt die Deckung erst mit der Zahlung wieder auf — für zwischenzeitliche Fälle nicht.
Ja, nach fruchtlosem Fristablauf. Für das Büro bedeutet das die Suche nach Anschlussdeckung mit einer Vorgeschichte.