Ein Folgebeitrag ist die Versicherungsprämie, die nach der ersten Zahlung (Einlösungsbeitrag) regelmäßig fällig wird, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Nach Abschluss einer Versicherung wird zunächst der sogenannte Einlösungsbeitrag fällig. Erst mit dessen Zahlung beginnt der Versicherungsschutz. Anschließend entstehen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) weitere Beitragsforderungen – diese werden als Folgebeiträge bezeichnet.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Folgeprämie, weitere Versicherungsprämie.
Für Architekten und Ingenieure ist die pünktliche Zahlung von Folgebeiträgen entscheidend. Bleibt eine Zahlung aus, kann der Versicherer den Versicherungsschutz aussetzen. Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass im Schadenfall keine Deckung besteht – ein erhebliches Risiko gerade bei Berufshaftpflichtversicherungen.
Ein Ingenieurbüro zahlt den Jahresbeitrag zur Berufshaftpflicht verspätet. Während des Zahlungsverzugs tritt ein Planungsfehler auf, der einen großen Schaden verursacht. Da der Folgebeitrag nicht rechtzeitig überwiesen wurde, verweigert der Versicherer die Leistung.
Die regelmäßig wiederkehrende Versicherungsprämie nach Zahlung des ersten Beitrags.
Der Versicherer mahnt den offenen Beitrag an. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann der Versicherungsschutz ruhen oder der Vertrag gekündigt werden.
Ja. Folgebeiträge können je nach Vertrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig sein.
Nein. Befindet sich der Versicherungsnehmer im Zahlungsverzug, kann der Versicherer leistungsfrei sein, wenn in dieser Zeit ein Schaden eintritt.
👉 Die Zahlung von Folgebeiträgen ist essenziell, damit der Versicherungsschutz nicht erlischt. Wenn Du prüfen möchtest, wie Deine Police geregelt ist und welche Fristen einzuhalten sind, beraten wir Dich gerne