Definition
Ein Folgebeitrag ist die Versicherungsprämie, die nach der ersten Zahlung (Einlösungsbeitrag) regelmäßig fällig wird, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Erklärung / Hintergrund
Nach Abschluss einer Versicherung wird zunächst der sogenannte Einlösungsbeitrag fällig. Erst mit dessen Zahlung beginnt der Versicherungsschutz. Anschließend entstehen im Rahmen der vereinbarten Zahlungsweise (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) weitere Beitragsforderungen – diese werden als Folgebeiträge bezeichnet.
Wichtige Eckpunkte:
- Fälligkeit: Der Versicherungsnehmer muss Folgebeiträge rechtzeitig zahlen, meist innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit.
- Rechtsgrundlage: § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Folgen bei verspäteter Zahlung.
- Verzug: Werden Folgebeiträge nicht gezahlt, kann der Versicherer nach Mahnung den Vertrag kündigen oder den Versicherungsschutz einschränken.
- Unterschied zum Einlösungsbeitrag: Der erste Beitrag begründet den Versicherungsschutz, Folgebeiträge sichern ihn fortlaufend.
Abgrenzung:
- Einlösungsbeitrag → erste Prämie beim Vertragsabschluss.
- Folgebeitrag → jede weitere, wiederkehrende Zahlung.
- Prämienrückstand → nicht gezahlte Beiträge, die den Versicherungsschutz gefährden.
Synonyme: Folgeprämie, weitere Versicherungsprämie.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die pünktliche Zahlung von Folgebeiträgen entscheidend. Bleibt eine Zahlung aus, kann der Versicherer den Versicherungsschutz aussetzen. Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, dass im Schadenfall keine Deckung besteht – ein erhebliches Risiko gerade bei Berufshaftpflichtversicherungen.
Praxisbeispiel
Ein Ingenieurbüro zahlt den Jahresbeitrag zur Berufshaftpflicht verspätet. Während des Zahlungsverzugs tritt ein Planungsfehler auf, der einen großen Schaden verursacht. Da der Folgebeitrag nicht rechtzeitig überwiesen wurde, verweigert der Versicherer die Leistung.
FAQ
Was ist ein Folgebeitrag?
Die regelmäßig wiederkehrende Versicherungsprämie nach Zahlung des ersten Beitrags.
Was passiert, wenn ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Der Versicherer mahnt den offenen Beitrag an. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, kann der Versicherungsschutz ruhen oder der Vertrag gekündigt werden.
Gibt es Unterschiede bei der Zahlungsweise?
Ja. Folgebeiträge können je nach Vertrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig sein.
Gilt der Versicherungsschutz auch bei verspäteter Zahlung?
Nein. Befindet sich der Versicherungsnehmer im Zahlungsverzug, kann der Versicherer leistungsfrei sein, wenn in dieser Zeit ein Schaden eintritt.
Verwandte Begriffe
- Einlösungsbeitrag
- Versicherungsprämie
- Berufshaftpflichtversicherung
- Versicherungsvertrag
- Prämienrückstand
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