Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der zusätzlich zu einem ursprünglichen Schaden entsteht, weil sich dessen Auswirkungen weiter fortsetzen oder ausweiten.
Folgeschäden sind im Bau- und Versicherungsrecht häufig von großer Bedeutung. Sie treten nicht isoliert auf, sondern sind die Konsequenz eines vorangegangenen Mangels oder Schadens.
Typische Beispiele:
Abgrenzung:
Synonyme: Mangelfolgeschaden, mittelbarer Schaden.
Für Architekten und Ingenieure sind Folgeschäden besonders kritisch, da sie schnell sehr hohe Summen erreichen können. Ein kleiner Planungsfehler kann nicht nur zu Mängelbeseitigungskosten führen, sondern auch zu massiven finanziellen Ansprüchen durch Bauverzögerungen, Nutzungsausfall oder Mietausfälle.
Versicherungstechnisch gilt:
Ein Architekt plant fehlerhaft die Abdichtung eines Flachdachs. Die undichte Stelle wird erst nach Fertigstellung bemerkt. Neben den Kosten für die Dachsanierung entstehen Schimmel- und Wasserschäden in den Innenräumen. Diese zusätzlichen Schäden gelten als Folgeschäden und können über die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sein.
Ein Schaden, der durch die Folgen eines bereits eingetretenen Grundschadens verursacht wird.
Ja, in vielen Fällen über die Berufshaftpflichtversicherung – nicht jedoch, wenn es sich um reine Erfüllungskosten handelt.
Der Erfüllungsschaden betrifft die Nachbesserung der mangelhaften Leistung selbst. Der Folgeschaden umfasst zusätzliche Nachteile, die daraus entstehen.
Weil kleine Mängel schnell große zusätzliche Schäden nach sich ziehen können, z. B. Bauzeitverzögerungen oder Mietausfälle.
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