Ein Folgeschaden ist ein Schaden, der zusätzlich zu einem ursprünglichen Schaden entsteht, weil sich dessen Auswirkungen fortsetzen oder ausweiten. Er ist die mittelbare Folge, nicht der unmittelbare Fehler.
Folgeschäden sind der Grund, warum kleine Fehler im Bauwesen große Summen erreichen. Sie entstehen nicht isoliert, sondern setzen einen Grundschaden voraus, dessen Wirkung sich fortpflanzt.
Typische Beispiele
Vier Kategorien, die auseinandergehalten werden müssen
Der Begriff „Folgeschaden" wird in der Praxis unscharf verwendet und mal für den Mangelfolgeschaden, mal für den Erfüllungsfolgeschaden gebraucht. Im Streitfall kommt es nicht auf die Bezeichnung an, sondern darauf, worauf sich der Anspruch richtet.
Synonyme: mittelbarer Schaden, Sekundärschaden.
Für Ihr Büro sind Folgeschäden das eigentliche Haftungsrisiko — nicht wegen ihrer Häufigkeit, sondern wegen ihrer Größenordnung. Die Sanierung einer fehlerhaften Abdichtung kostet fünfstellig, die durchfeuchtete Bausubstanz mit Ausbaugewerken und Inventar schnell ein Vielfaches.
Für die Deckung ist innerhalb der Folgeschäden zu unterscheiden:
Ob und in welchem Umfang Ihre Berufshaftpflichtversicherung eintritt, richtet sich nach dem konkreten Bedingungswerk, den Obliegenheiten und möglichen Ausschlüssen. Gerade bei der mittleren Kategorie lohnt der gezielte Vergleich.
Ein Architekturbüro plant die Abdichtung eines Flachdachs fehlerhaft. Die undichte Stelle fällt erst nach Fertigstellung auf; in den darunterliegenden Räumen bilden sich Feuchtigkeits- und Schimmelschäden.
Die Sanierung der Dachabdichtung ist die Beseitigung des Grundschadens und bleibt als Erfüllungsanspruch beim Büro. Die Schäden an Decken, Wänden und Einrichtung sind Folgeschäden an anderen Rechtsgütern — der versicherungsrechtlich klarste Teil. Muss der Bauherr die Wohnungen während der Sanierung leer stehen lassen, kommt eine dritte Position hinzu, deren Behandlung vom Bedingungswerk abhängt.
Ein Schaden, der als mittelbare Folge eines bereits eingetretenen Grundschadens entsteht — etwa Schimmel nach einem Wassereintritt.
Schäden an anderen Rechtsgütern liegen im Kernbereich der Berufshaftpflicht. Rein wirtschaftliche Folgen wie Nutzungsausfall werden in den Bedingungswerken unterschiedlich behandelt, und der Aufwand für die eigene Nachbesserung ist typischerweise ausgenommen.
Der Erfüllungsschaden betrifft die Herstellung der geschuldeten Leistung selbst. Der Folgeschaden ist das, was der Fehler darüber hinaus angerichtet hat.
Nicht ganz. Der Mangelfolgeschaden ist die Ausprägung, die auf einem Mangel beruht und andere Rechtsgüter trifft. Folgeschaden ist der weitere Oberbegriff.
Weil sie sich zeitlich und räumlich ausbreiten. Ein kleiner Fehler an einer Stelle kann Gewerke betreffen, die mit der ursprünglichen Planung nichts zu tun hatten.