Freie Mitarbeiter sind selbstständig tätige Personen, die auf vertraglicher Basis für ein Unternehmen oder Büro arbeiten, ohne in einem klassischen Arbeitsverhältnis zu stehen.
Freie Mitarbeiter übernehmen Tätigkeiten auf Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen (§§ 611, 631 BGB). Sie sind nicht in die Unternehmensorganisation eingegliedert wie Angestellte, sondern arbeiten weisungsunabhängig, meist projektbezogen und auf eigene Rechnung.
Typische Merkmale:
Abgrenzung:
Synonyme: Freelancer, Externe, Honorarkraft.
Für Architekten- und Ingenieurbüros sind freie Mitarbeiter ein wichtiges Flexibilitätsinstrument. Sie ermöglichen, Auftragsspitzen abzufedern oder Spezialwissen projektbezogen einzukaufen.
Haftungsrisiko:
Ein Architekturbüro beschäftigt einen freien Mitarbeiter für die Erstellung von Ausführungsplänen. Dieser übersieht eine Brandschutzanforderung. Der Bauherr fordert Schadenersatz. Obwohl der Fehler beim freien Mitarbeiter liegt, haftet das Architekturbüro – abgesichert ist dies nur, wenn die Police die Tätigkeit freier Mitarbeiter einschließt.
Selbstständig tätige Personen, die auf vertraglicher Basis, aber ohne Arbeitsvertrag für ein Büro oder Unternehmen arbeiten.
Nein, sie zahlen ihre Beiträge selbst. Anders als Angestellte sind sie nicht in die Sozialversicherung des Auftraggebers eingebunden.
Gegenüber dem Bauherrn haftet das Architekturbüro. Intern kann es Regress beim freien Mitarbeiter nehmen – praktisch oft schwer durchzusetzen.
Nicht immer. In modernen Konzepten meist schon, in älteren Policen muss dies ausdrücklich vereinbart sein.
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