Definition
Freie Mitarbeiter sind selbstständig tätige Personen, die auf vertraglicher Basis für ein Unternehmen oder Büro arbeiten, ohne in einem klassischen Arbeitsverhältnis zu stehen.
Erklärung / Hintergrund
Freie Mitarbeiter übernehmen Tätigkeiten auf Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen (§§ 611, 631 BGB). Sie sind nicht in die Unternehmensorganisation eingegliedert wie Angestellte, sondern arbeiten weisungsunabhängig, meist projektbezogen und auf eigene Rechnung.
Typische Merkmale:
- Keine Sozialversicherungspflicht durch den Auftraggeber (freie Mitarbeiter tragen eigene Abgaben).
- Eigenständige Rechnungsstellung für Leistungen.
- Einsatz oft für projektbezogene, zeitlich befristete Aufgaben.
- Rechtlich weder Arbeitnehmer noch Unternehmer des Auftraggebers, sondern eigenständige Vertragspartner.
Abgrenzung:
- Angestellte → weisungsgebunden, sozialversicherungspflichtig, festes Gehalt.
- Freie Mitarbeiter → eigenverantwortlich, selbstständig, keine klassische Arbeitnehmerstellung.
- Subunternehmer → juristisch eigenständige Unternehmen, die im Auftrag tätig werden.
Synonyme: Freelancer, Externe, Honorarkraft.
Praxisrelevanz
Für Architekten- und Ingenieurbüros sind freie Mitarbeiter ein wichtiges Flexibilitätsinstrument. Sie ermöglichen, Auftragsspitzen abzufedern oder Spezialwissen projektbezogen einzukaufen.
Haftungsrisiko:
- Fehler freier Mitarbeiter gelten rechtlich als Erfüllungsgehilfenrisiko (§ 278 BGB).
- Das bedeutet: Der Architekt oder Ingenieur haftet gegenüber dem Bauherrn für deren Fehler wie für eigene.
- Versicherungstechnisch sind freie Mitarbeiter in modernen Berufshaftpflichtkonzepten oft mitversichert – in älteren Verträgen jedoch nicht automatisch. Eine Prüfung ist daher essenziell.
Praxisbeispiel
Ein Architekturbüro beschäftigt einen freien Mitarbeiter für die Erstellung von Ausführungsplänen. Dieser übersieht eine Brandschutzanforderung. Der Bauherr fordert Schadenersatz. Obwohl der Fehler beim freien Mitarbeiter liegt, haftet das Architekturbüro – abgesichert ist dies nur, wenn die Police die Tätigkeit freier Mitarbeiter einschließt.
FAQ
Was sind freie Mitarbeiter?
Selbstständig tätige Personen, die auf vertraglicher Basis, aber ohne Arbeitsvertrag für ein Büro oder Unternehmen arbeiten.
Sind freie Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?
Nein, sie zahlen ihre Beiträge selbst. Anders als Angestellte sind sie nicht in die Sozialversicherung des Auftraggebers eingebunden.
Haften freie Mitarbeiter selbst für ihre Fehler?
Gegenüber dem Bauherrn haftet das Architekturbüro. Intern kann es Regress beim freien Mitarbeiter nehmen – praktisch oft schwer durchzusetzen.
Sind freie Mitarbeiter in der Berufshaftpflicht mitversichert?
Nicht immer. In modernen Konzepten meist schon, in älteren Policen muss dies ausdrücklich vereinbart sein.
Verwandte Begriffe
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