Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, und dabei kein Handelsgewerbe betreiben.
Die GbR ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie ist unkompliziert zu gründen und kommt häufig im Bauwesen vor, wenn Architekten oder Ingenieure für ein Projekt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: BGB-Gesellschaft, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht.
Für Architekten und Ingenieure ist die GbR ein beliebtes Modell für gemeinsame Projekte. Sie bietet Flexibilität und geringe Gründungshürden. Gleichzeitig ist die Haftung der Knackpunkt: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Fehler, auch wenn sie von einem anderen Gesellschafter verursacht wurden.
Versicherungstechnisch gilt:
Zwei Architekturbüros schließen sich für die Planung eines größeren Bauvorhabens zu einer GbR zusammen. Ein Planungsfehler führt zu erheblichen Mehrkosten. Der Bauherr nimmt die GbR gesamtschuldnerisch in Anspruch – beide Büros haften mit ihrem gesamten Vermögen. Nur wenn die Berufshaftpflicht der GbR ausdrücklich mitversichert ist, besteht Deckung.
Eine einfache Personengesellschaft, die entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Ja. Ohne gesonderte Aufnahme in die Police ist die GbR als eigene Rechtseinheit nicht abgesichert.
Einfache Gründung, hohe Flexibilität und keine Handelsregisterpflicht.
👉 Die GbR ist für Architekten und Ingenieure eine flexible Rechtsform – birgt aber erhebliche Haftungsrisiken. Wenn Du wissen möchtest, wie eine GbR optimal versichert wird, beraten wir Dich gerne