Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, und dabei kein Handelsgewerbe betreiben.
Erklärung / Hintergrund
Die GbR ist in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Sie ist unkompliziert zu gründen und kommt häufig im Bauwesen vor, wenn Architekten oder Ingenieure für ein Projekt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden.
Wichtige Eckpunkte:
- Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten.
- Die GbR ist rechtlich nicht selbstständig handlungsfähig wie eine GmbH, sie kann aber nach aktueller Rechtsprechung eigene Rechte und Pflichten haben (teilrechtsfähig).
- Typische Anwendungsfälle: Projektgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften im Bauwesen, Zusammenschlüsse kleiner Büros.
Abgrenzung:
- GbR → einfache Personengesellschaft, keine Eintragung ins Handelsregister.
- Partnerschaftsgesellschaft (PartG) → für Freiberufler, mit Eintragung ins Partnerschaftsregister.
- GmbH → Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung.
Synonyme: BGB-Gesellschaft, Gesellschaft nach bürgerlichem Recht.
Praxisrelevanz
Für Architekten und Ingenieure ist die GbR ein beliebtes Modell für gemeinsame Projekte. Sie bietet Flexibilität und geringe Gründungshürden. Gleichzeitig ist die Haftung der Knackpunkt: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für Fehler, auch wenn sie von einem anderen Gesellschafter verursacht wurden.
Versicherungstechnisch gilt:
- Die Berufshaftpflichtversicherung muss auf die GbR als eigenes Risiko erweitert werden.
- Andernfalls besteht Schutz nur für das einzelne Büro, nicht für die Gesellschaft als Ganzes.
- Besonders wichtig bei ARGEN oder projektbezogenen GbRs.
Praxisbeispiel
Zwei Architekturbüros schließen sich für die Planung eines größeren Bauvorhabens zu einer GbR zusammen. Ein Planungsfehler führt zu erheblichen Mehrkosten. Der Bauherr nimmt die GbR gesamtschuldnerisch in Anspruch – beide Büros haften mit ihrem gesamten Vermögen. Nur wenn die Berufshaftpflicht der GbR ausdrücklich mitversichert ist, besteht Deckung.
FAQ
Was ist eine GbR?
Eine einfache Personengesellschaft, die entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Wie haften die Gesellschafter einer GbR?
Persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Muss eine GbR in der Berufshaftpflicht versichert werden?
Ja. Ohne gesonderte Aufnahme in die Police ist die GbR als eigene Rechtseinheit nicht abgesichert.
Worin liegt der Vorteil einer GbR?
Einfache Gründung, hohe Flexibilität und keine Handelsregisterpflicht.
Verwandte Begriffe
- Gesamtschuldnerische Haftung
- ARGE (Arbeitsgemeinschaft)
- Partnerschaftsgesellschaft
- Berufshaftpflichtversicherung
- Haftung
👉 Die GbR ist für Architekten und Ingenieure eine flexible Rechtsform – birgt aber erhebliche Haftungsrisiken. Wenn Du wissen möchtest, wie eine GbR optimal versichert wird, beraten wir Dich gerne