Der Geltungsbereich beschreibt in Versicherungsverträgen die räumliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes – also in welchen Ländern oder Regionen der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung gilt.
Der Geltungsbereich ist ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungsbedingungen. Er regelt, ob ein Architekt oder Ingenieur auch dann abgesichert ist, wenn er Aufträge außerhalb Deutschlands übernimmt oder Projekte mit internationalem Bezug betreut.
Typische Ausgestaltungen:
Besonderheit:
Abgrenzung:
Synonyme: räumlicher Geltungsbereich, territoriale Deckung, internationale Deckung.
Für Architekten und Ingenieure wird der Geltungsbereich besonders dann wichtig, wenn Projekte außerhalb Deutschlands betreut werden. Ohne entsprechende Vereinbarung können Planungsfehler im Ausland zu einer Lücke im Versicherungsschutz führen.
Wichtig ist auch die Haftung nach ausländischem Recht: Selbst wenn der Auftrag in Deutschland geplant wird, können ausländische Bauherren im Schadensfall am Ort des Projekts klagen – der Versicherungsschutz muss dafür erweitert sein.
Ein Architekturbüro in Deutschland plant eine Ferienanlage in Spanien. Die Berufshaftpflicht des Büros hat jedoch nur Geltung in Deutschland und dem EWR. Da Spanien zum EWR gehört, ist der Schadenfall versichert. Würde das Projekt dagegen in der Schweiz stattfinden, müsste die Police ausdrücklich auf diesen Geltungsbereich erweitert werden.
Er regelt, in welchen Ländern der Versicherungsschutz gilt.
Nein. Häufig ist sie auf Deutschland oder die EU/EWR beschränkt. Weltweite Deckung muss gesondert vereinbart werden.
Im Schadenfall besteht kein Versicherungsschutz – der Architekt oder Ingenieur haftet persönlich.
Ja, über individuelle Vereinbarungen oder spezielle Policen, z. B. für weltweite Deckung.
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