Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase 4 der HOAI, in der der Architekt alle bau- und genehmigungsrechtlich erforderlichen Unterlagen erstellt, um die behördliche Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben zu erhalten.
Nach Vor- und Entwurfsplanung wird mit der Genehmigungsplanung der rechtliche Rahmen für das Bauvorhaben gesichert. Ziel ist die behördliche Genehmigung als Voraussetzung für die weitere Ausführungs- und Detailplanung.
Die Genehmigungsplanung umfasst insbesondere:
Abgrenzung:
Synonyme: Bauantragsplanung, Baugenehmigungsplanung
Die Genehmigungsplanung ist für Architekten und Ingenieure von hoher Bedeutung, da Fehler in dieser Phase zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen können. Wird z. B. eine notwendige Berechnung nicht berücksichtigt, kann die Behörde den Bauantrag zurückweisen.
Für Planungsbüros birgt diese Phase ein Haftungsrisiko: Versäumnisse bei der Einhaltung von Bauvorschriften oder fehlerhafte Unterlagen können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt hier vor berechtigten Ansprüchen von Bauherren, deckt aber nicht die Kosten für eigene Nachbesserungen.
Ein Architekt reicht die Genehmigungsplanung für ein Mehrfamilienhaus ein, übersieht jedoch eine brandschutzrechtliche Vorschrift. Die Behörde lehnt den Antrag ab, wodurch sich das Bauvorhaben um mehrere Monate verzögert. Der Bauherr verlangt Schadenersatz für Mietausfälle. Während die Kosten für die Nachbesserung der Pläne Eigenrisiko des Architekten sind, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die berechtigten Ansprüche des Bauherrn.
In der Regel der Architekt, oft in Zusammenarbeit mit Fachingenieuren (Statik, Brandschutz, Haustechnik).
Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Flächen- und Maßangaben, statische Vorbemessungen, Nachweise zum Brandschutz, Schallschutz oder Energieeffizienz.
Sie führen meist zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Der Bauherr kann daraus entstehende Schäden geltend machen.
Ja, sie ist als Leistungsphase 4 in § 34 HOAI eindeutig definiert.
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