Genehmigungsplanung

Definition

Die Genehmigungsplanung ist die Leistungsphase 4 der HOAI, in der der Architekt alle bau- und genehmigungsrechtlich erforderlichen Unterlagen erstellt, um die behördliche Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben zu erhalten.


Erklärung / Hintergrund

Nach Vor- und Entwurfsplanung wird mit der Genehmigungsplanung der rechtliche Rahmen für das Bauvorhaben gesichert. Ziel ist die behördliche Genehmigung als Voraussetzung für die weitere Ausführungs- und Detailplanung.

Die Genehmigungsplanung umfasst insbesondere:

  • Erstellung der Bauantragsunterlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Berechnungen),
  • Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Bauordnung, Bebauungsplan, Denkmalschutz etc.),
  • Koordination mit Fachplanern (Statik, Brandschutz, Haustechnik),
  • Einreichung und Abstimmung mit den zuständigen Bauaufsichtsbehörden,
  • Ergänzung oder Anpassung nach behördlichen Auflagen.

Abgrenzung:

  • Entwurfsplanung (LP 3): legt das gestalterische und funktionale Konzept fest.
  • Genehmigungsplanung (LP 4): konzentriert sich auf die rechtliche Zulassung des Bauvorhabens.
  • Ausführungsplanung (LP 5): detailliert das Projekt zur baulichen Umsetzung.

Synonyme: Bauantragsplanung, Baugenehmigungsplanung


Praxisrelevanz

Die Genehmigungsplanung ist für Architekten und Ingenieure von hoher Bedeutung, da Fehler in dieser Phase zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen können. Wird z. B. eine notwendige Berechnung nicht berücksichtigt, kann die Behörde den Bauantrag zurückweisen.
Für Planungsbüros birgt diese Phase ein Haftungsrisiko: Versäumnisse bei der Einhaltung von Bauvorschriften oder fehlerhafte Unterlagen können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt hier vor berechtigten Ansprüchen von Bauherren, deckt aber nicht die Kosten für eigene Nachbesserungen.


Praxisbeispiel

Ein Architekt reicht die Genehmigungsplanung für ein Mehrfamilienhaus ein, übersieht jedoch eine brandschutzrechtliche Vorschrift. Die Behörde lehnt den Antrag ab, wodurch sich das Bauvorhaben um mehrere Monate verzögert. Der Bauherr verlangt Schadenersatz für Mietausfälle. Während die Kosten für die Nachbesserung der Pläne Eigenrisiko des Architekten sind, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die berechtigten Ansprüche des Bauherrn.


FAQ

Wer erstellt die Genehmigungsplanung?

In der Regel der Architekt, oft in Zusammenarbeit mit Fachingenieuren (Statik, Brandschutz, Haustechnik).

Welche Unterlagen gehören zur Genehmigungsplanung?

Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Flächen- und Maßangaben, statische Vorbemessungen, Nachweise zum Brandschutz, Schallschutz oder Energieeffizienz.

Was passiert bei Fehlern in der Genehmigungsplanung?

Sie führen meist zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Der Bauherr kann daraus entstehende Schäden geltend machen.

Ist die Genehmigungsplanung in der HOAI geregelt?

Ja, sie ist als Leistungsphase 4 in § 34 HOAI eindeutig definiert.


Verwandte Begriffe


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