Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Bauunternehmen, das die Verantwortung für die gesamte Ausführung eines Bauprojekts übernimmt und dabei einen Teil der Bauleistungen mit eigenem Personal erbringt, während weitere Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden.
Der Generalunternehmer schließt mit dem Bauherrn einen Vertrag über die schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks. Er tritt damit als alleiniger Vertragspartner auf und schuldet die rechtzeitige und mangelfreie Übergabe des Gebäudes.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: GU, Gesamtunternehmer.
Für Bauherren bietet der GU den Vorteil, dass sie nur einen Vertragspartner haben, der für alle Bauleistungen verantwortlich ist. Für Architekten und Ingenieure ist die Abgrenzung wichtig, da ihre Berufshaftpflicht Planungsleistungen absichert, nicht aber Tätigkeiten als Generalunternehmer.
Versicherungstechnisch gilt:
Ein Bauherr beauftragt einen Generalunternehmer mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Der GU übernimmt den Rohbau mit eigenem Personal und vergibt Haustechnik und Innenausbau an Nachunternehmer. Tritt ein Mangel an der Haustechnik auf, haftet der GU trotzdem gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn.
Ein Bauunternehmen, das die gesamte Bauausführung übernimmt, mit Eigenleistungen und Nachunternehmern.
Der GU erbringt Teile der Bauleistungen selbst, der GÜ vergibt alles an Subunternehmer.
Sie haften für alle Arbeiten – sowohl die eigenen als auch die der Nachunternehmer – gesamtschuldnerisch.
Nein. Dafür sind spezielle Bauunternehmer-Policen erforderlich.
👉 Generalunternehmer tragen die volle Verantwortung für die Bauausführung und haften für eigene wie fremde Leistungen. Wenn Du wissen möchtest, welche Versicherungslösungen hier notwendig sind, beraten wir Dich gerne