Bauversicherungsmakler Glossar

Generalunternehmer

Geschrieben von Bauversicherungsmakler Glossar | Aug 26, 2025 7:18:56 AM

Definition

Ein Generalunternehmer (GU) ist ein Bauunternehmen, das die Verantwortung für die gesamte Ausführung eines Bauprojekts übernimmt und dabei einen Teil der Bauleistungen mit eigenem Personal erbringt, während weitere Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden.

Erklärung / Hintergrund

Der Generalunternehmer schließt mit dem Bauherrn einen Vertrag über die schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks. Er tritt damit als alleiniger Vertragspartner auf und schuldet die rechtzeitige und mangelfreie Übergabe des Gebäudes.

Wichtige Eckpunkte:

  • Eigene Bauleistungen: Im Unterschied zum Generalübernehmer führt der GU wesentliche Teile der Arbeiten selbst aus.
  • Koordination von Nachunternehmern: Für alle Fremdleistungen haftet er ebenso wie für die eigenen.
  • Verantwortung: Ein Ansprechpartner für den Bauherrn, gesamtschuldnerische Haftung für das Gesamtprojekt.
  • Abgrenzung zum Generalplaner: Der Generalplaner übernimmt nur die Planung, nicht die Bauausführung.

Abgrenzung:

  • Generalunternehmer (GU) → übernimmt Bauausführung, mit Eigenleistungen und Subunternehmern.
  • Generalübernehmer (GÜ) → übernimmt Bauausführung, vergibt aber alle Arbeiten komplett an Subunternehmer.
  • Generalplaner → übernimmt die Planung, keine Bauausführung.

Synonyme: GU, Gesamtunternehmer.

Praxisrelevanz

Für Bauherren bietet der GU den Vorteil, dass sie nur einen Vertragspartner haben, der für alle Bauleistungen verantwortlich ist. Für Architekten und Ingenieure ist die Abgrenzung wichtig, da ihre Berufshaftpflicht Planungsleistungen absichert, nicht aber Tätigkeiten als Generalunternehmer.

Versicherungstechnisch gilt:

  • Berufshaftpflicht deckt nur Planungs- und Überwachungsfehler.
  • Wer als Generalunternehmer auftritt, benötigt spezielle Versicherungen (z. B. Bauunternehmerhaftpflicht).
  • Eine Vermischung von Planungs- und GU-Tätigkeiten kann zu Deckungslücken führen.

Praxisbeispiel

Ein Bauherr beauftragt einen Generalunternehmer mit dem Bau eines Einfamilienhauses. Der GU übernimmt den Rohbau mit eigenem Personal und vergibt Haustechnik und Innenausbau an Nachunternehmer. Tritt ein Mangel an der Haustechnik auf, haftet der GU trotzdem gesamtschuldnerisch gegenüber dem Bauherrn.

FAQ

Was ist ein Generalunternehmer?

Ein Bauunternehmen, das die gesamte Bauausführung übernimmt, mit Eigenleistungen und Nachunternehmern.

Wie unterscheidet er sich vom Generalübernehmer?

Der GU erbringt Teile der Bauleistungen selbst, der GÜ vergibt alles an Subunternehmer.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Generalunternehmer?

Sie haften für alle Arbeiten – sowohl die eigenen als auch die der Nachunternehmer – gesamtschuldnerisch.

Sind Generalunternehmertätigkeiten in der Berufshaftpflicht versichert?

Nein. Dafür sind spezielle Bauunternehmer-Policen erforderlich.

Verwandte Begriffe

  • Generalübernehmer
  • Generalplaner
  • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Bauunternehmerhaftpflicht
  • Berufshaftpflichtversicherung

👉 Generalunternehmer tragen die volle Verantwortung für die Bauausführung und haften für eigene wie fremde Leistungen. Wenn Du wissen möchtest, welche Versicherungslösungen hier notwendig sind, beraten wir Dich gerne