Gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse bezeichnen die Gründung von Gesellschaften durch mehrere Personen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam einen bestimmten Zweck – im Bauwesen meist die Planung und Realisierung von Projekten – zu verfolgen.
Architekten und Ingenieure treten häufig nicht als Einzelpersonen, sondern in Gesellschaftsformen auf, um Haftung, Organisation und Verantwortung besser zu regeln. Das Gesellschaftsrecht bietet dafür verschiedene Rechtsformen, die sich im Hinblick auf Haftung, Formalitäten und steuerliche Behandlung unterscheiden.
Typische Formen gesellschaftsrechtlicher Zusammenschlüsse im Bauwesen:
Abgrenzung:
Synonyme: Gesellschaftsformen, Zusammenschlüsse, Unternehmenskooperationen.
Für Architekten und Ingenieure ist die Wahl der Rechtsform von großer Bedeutung: Sie beeinflusst nicht nur die Außenwirkung und Organisation des Büros, sondern auch die persönliche Haftung.
Versicherungstechnisch wichtig:
Zwei Ingenieurbüros gründen für ein Großprojekt eine GbR. Nach Fertigstellung treten Planungsfehler auf. Der Bauherr nimmt die GbR gesamtschuldnerisch in Anspruch. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen. Nur wenn die Berufshaftpflicht auf die GbR ausgeweitet ist, besteht Versicherungsschutz.
Zusammenschlüsse von Personen in einer Gesellschaftsform, um ein gemeinsames Projekt oder Unternehmen zu betreiben.
GbR, Partnerschaftsgesellschaft (PartG/PartG mbB), GmbH und projektbezogene ARGEN.
Je nach Rechtsform haften sie persönlich, unbeschränkt oder beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Ja. Ohne ausdrückliche Aufnahme in den Versicherungsschein besteht keine Deckung.
👉 Gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse bieten Flexibilität, bergen aber unterschiedliche Haftungsrisiken. Wenn Du wissen möchtest, welche Rechtsform für Dein Büro die passende ist und wie Du sie versicherungstechnisch absicherst, beraten wir Dich gerne