Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist.
Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland und auch für Architekturbüros eine gängige Alternative zur Personengesellschaft.
Wichtige Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Für Architekten und Ingenieure bietet die GmbH Vorteile in der Haftungsbegrenzung: Persönliches Vermögen bleibt geschützt.
Allerdings:
Ein Architekturbüro wird als GmbH geführt. Bei einem Projekt kommt es zu Planungsfehlern, die einen hohen Schaden verursachen. Der Bauherr klagt gegen die GmbH. Dank der Rechtsform haftet nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Der Schaden wird über die Berufshaftpflichtversicherung reguliert, sofern die GmbH als Versicherungsnehmer eingetragen ist.
Eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften.
Vor allem die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
Ja. Für Architekten- und Ingenieurbüros ist sie Pflicht und muss auf die GmbH ausgestellt sein.
Ja, wenn sie persönliche Planungsfehler begehen oder Pflichten verletzen.
👉 Die GmbH schützt das Privatvermögen der Gesellschafter, ersetzt aber keine Berufshaftpflicht. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Büro in dieser Rechtsform optimal abgesichert ist, beraten wir Dich gerne