Haftung bedeutet die rechtliche Verpflichtung, für Schäden oder Nachteile einzustehen, die durch eigenes Verhalten oder das Verhalten von Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
Die Haftung bildet den Kern des Zivilrechts und ist besonders im Bauwesen von großer Bedeutung. Architekten und Ingenieure können in vielfältiger Weise in Anspruch genommen werden, wenn ihre Leistungen fehlerhaft sind oder Dritte durch ihre Tätigkeit geschädigt werden.
Arten der Haftung:
Abgrenzung:
Synonyme: Verantwortlichkeit, Ersatzpflicht, Schadenshaftung.
Für Architekten und Ingenieure ist die Haftung ein zentrales Berufsrisiko. Schon kleine Planungs- oder Aufsichtsfehler können große Schäden verursachen und zu hohen Forderungen führen.
Versicherungstechnisch gilt:
Ein Ingenieur plant eine Brückenkonstruktion fehlerhaft. Durch die falsche Dimensionierung kommt es zu erheblichen Mehrkosten und Bauverzögerungen. Der Bauherr nimmt den Ingenieur in Haftung. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Teile ab und reguliert berechtigte Forderungen.
Die rechtliche Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden aufzukommen.
Vor allem vertragliche, deliktische, Gefährdungs- und gesamtschuldnerische Haftung.
Ja, soweit es sich um gesetzliche Haftung handelt. Nicht abgesichert sind freiwillige Garantien oder reine Erfüllungsschäden.
Ja, für persönliche Planungs- und Aufsichtsfehler können sie auch neben der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.
👉 Haftung ist für Architekten und Ingenieure unvermeidbar – die Berufshaftpflicht sorgt dafür, dass Fehler nicht zur Existenzbedrohung werden. Wenn Du wissen möchtest, wie Dein Büro optimal abgesichert ist, beraten wir Dich gerne