Haftung

Definition

Haftung bedeutet die rechtliche Verpflichtung, für Schäden oder Nachteile einzustehen, die durch eigenes Verhalten oder das Verhalten von Erfüllungsgehilfen entstanden sind.


Erklärung / Hintergrund

Die Haftung bildet den Kern des Zivilrechts und ist besonders im Bauwesen von großer Bedeutung. Architekten und Ingenieure können in vielfältiger Weise in Anspruch genommen werden, wenn ihre Leistungen fehlerhaft sind oder Dritte durch ihre Tätigkeit geschädigt werden.

Arten der Haftung:

  • Vertragliche Haftung (§§ 280 ff. BGB): bei Pflichtverletzungen aus einem Vertrag, z. B. Architektenvertrag.
  • Deliktische Haftung (§ 823 BGB): bei unerlaubten Handlungen, auch ohne Vertragsbeziehung.
  • Gefährdungshaftung: verschuldensunabhängige Haftung bei besonders gefährlichen Tätigkeiten (z. B. Kfz, Drohnen).
  • Gesamtschuldnerische Haftung: mehrere Beteiligte haften gemeinsam für denselben Schaden.

Abgrenzung:

  • Haftung → allgemeiner Rechtsbegriff für die Verantwortung bei Schäden.
  • Schuld → persönliche Vorwerfbarkeit eines Fehlers.
  • Garantie → freiwillig übernommene verschärfte Haftung, meist nicht versicherbar.

Synonyme: Verantwortlichkeit, Ersatzpflicht, Schadenshaftung.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist die Haftung ein zentrales Berufsrisiko. Schon kleine Planungs- oder Aufsichtsfehler können große Schäden verursachen und zu hohen Forderungen führen.

Versicherungstechnisch gilt:

  • Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus gesetzlicher Haftung ab.
  • Übernommen werden Prüfung, Abwehr unberechtigter Forderungen und Regulierung berechtigter Ansprüche.
  • Ausgeschlossen sind Haftungen aus Garantien oder freiwilligen Zusagen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen.

Praxisbeispiel

Ein Ingenieur plant eine Brückenkonstruktion fehlerhaft. Durch die falsche Dimensionierung kommt es zu erheblichen Mehrkosten und Bauverzögerungen. Der Bauherr nimmt den Ingenieur in Haftung. Die Berufshaftpflichtversicherung prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Teile ab und reguliert berechtigte Forderungen.


FAQ

Was bedeutet Haftung?

Die rechtliche Verpflichtung, für einen entstandenen Schaden aufzukommen.

Welche Haftungsarten sind für Architekten relevant?

Vor allem vertragliche, deliktische, Gefährdungs- und gesamtschuldnerische Haftung.

Ist Haftung durch die Berufshaftpflicht abgesichert?

Ja, soweit es sich um gesetzliche Haftung handelt. Nicht abgesichert sind freiwillige Garantien oder reine Erfüllungsschäden.

Haften Architekten auch persönlich, wenn sie in einer GmbH arbeiten?

Ja, für persönliche Planungs- und Aufsichtsfehler können sie auch neben der Gesellschaft in Anspruch genommen werden.


Verwandte Begriffe

  • Gesetzliche Haftung
  • Vertragliche Haftung
  • Deliktische Haftung
  • Gefährdungshaftung
  • Berufshaftpflichtversicherung

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