Ein Haftungsprivileg ist eine gesetzliche Sonderregelung, die die Haftung bestimmter Personen oder Gruppen einschränkt oder ausschließt.
Haftungsprivilegien sollen verhindern, dass bestimmte Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse zu einer übermäßigen persönlichen Haftung führen. Sie schränken die Haftung entweder dem Grunde oder der Höhe nach ein.
Wichtige Beispiele im deutschen Recht:
Für Architekten- und Ingenieurbüros relevant:
Abgrenzung:
Synonyme: Haftungserleichterung, gesetzliche Haftungsbeschränkung.
Für Architekten und Ingenieure ist das Haftungsprivileg vor allem im Verhältnis zu Mitarbeitern relevant:
Ein angestellter Architekt begeht bei einer Detailplanung einen Fehler, der zu hohen Sanierungskosten führt. Gegenüber dem Arbeitgeber greift das Haftungsprivileg: Der Mitarbeiter muss nicht für den gesamten Schaden aufkommen. Der Bauherr nimmt jedoch das Architekturbüro in Anspruch, dessen Berufshaftpflichtversicherung den Schaden reguliert.
Eine gesetzliche Regelung, die die persönliche Haftung bestimmter Personen einschränkt oder ausschließt.
Vor allem Arbeitnehmer, ehrenamtlich Tätige oder Personen in besonderen Schutzsituationen.
Nein. Bauherren können Architekten- oder Ingenieurbüros unbeschränkt in Anspruch nehmen.
Ja, sie sind über die Police des Büros mitversichert.
👉 Haftungsprivilegien schützen Mitarbeiter – aber nicht das Büro. Damit Fehler von Angestellten keine existenzbedrohenden Folgen haben, sorgt die Berufshaftpflicht für Absicherung. Wenn Du dazu Fragen hast, beraten wir Dich gerne.