Haftungsprivileg

Definition

Ein Haftungsprivileg ist eine gesetzliche Sonderregelung, die die Haftung bestimmter Personen oder Gruppen einschränkt oder ausschließt.


Erklärung / Hintergrund

Haftungsprivilegien sollen verhindern, dass bestimmte Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse zu einer übermäßigen persönlichen Haftung führen. Sie schränken die Haftung entweder dem Grunde oder der Höhe nach ein.

Wichtige Beispiele im deutschen Recht:

  • Arbeitnehmerhaftung: Angestellte haften gegenüber ihrem Arbeitgeber bei leichter Fahrlässigkeit nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit nur anteilig (sog. innerbetrieblicher Schadensausgleich).
  • Ehrenamt: Personen, die unentgeltlich im Verein tätig sind, haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 31a BGB).
  • Sozialgesetzbuch (SGB VII): Haftungsprivileg für Arbeitsunfälle – Kollegen haften untereinander nicht, außer bei Vorsatz.

Für Architekten- und Ingenieurbüros relevant:

  • Mitarbeiter genießen im Innenverhältnis häufig Haftungsprivilegien, die ihre persönliche Haftung einschränken.
  • Gegenüber Bauherren oder Dritten greift das Privileg nicht: Hier haftet das Büro unbeschränkt.

Abgrenzung:

  • Haftungsprivileg → gesetzliche Haftungseinschränkung.
  • Haftungsbegrenzung → vertraglich vereinbarte Einschränkung.
  • Haftungsausschluss → vollständiger Ausschluss, nur sehr eingeschränkt zulässig.

Synonyme: Haftungserleichterung, gesetzliche Haftungsbeschränkung.


Praxisrelevanz

Für Architekten und Ingenieure ist das Haftungsprivileg vor allem im Verhältnis zu Mitarbeitern relevant:

  • Angestellte Architekten haften intern nicht in voller Höhe für kleine Fehler.
  • Im Außenverhältnis bleibt aber das Büro in voller Haftung – der Bauherr kann immer das Büro in Anspruch nehmen.
  • Deshalb ist es wichtig, dass die Berufshaftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch angestellte Mitarbeiter entstehen.

Praxisbeispiel

Ein angestellter Architekt begeht bei einer Detailplanung einen Fehler, der zu hohen Sanierungskosten führt. Gegenüber dem Arbeitgeber greift das Haftungsprivileg: Der Mitarbeiter muss nicht für den gesamten Schaden aufkommen. Der Bauherr nimmt jedoch das Architekturbüro in Anspruch, dessen Berufshaftpflichtversicherung den Schaden reguliert.


FAQ

Was ist ein Haftungsprivileg?

Eine gesetzliche Regelung, die die persönliche Haftung bestimmter Personen einschränkt oder ausschließt.

Wer profitiert von Haftungsprivilegien?

Vor allem Arbeitnehmer, ehrenamtlich Tätige oder Personen in besonderen Schutzsituationen.

Gilt das Haftungsprivileg auch gegenüber Bauherren?

Nein. Bauherren können Architekten- oder Ingenieurbüros unbeschränkt in Anspruch nehmen.

Sind Schäden durch privilegierte Mitarbeiter in der Berufshaftpflicht versichert?

Ja, sie sind über die Police des Büros mitversichert.


Verwandte Begriffe

  • Haftung
  • Haftungsbegrenzung
  • Haftungsausschluss
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Arbeitnehmerhaftung

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