Eine Haftungsvereinbarung ist eine vertragliche Regelung, in der die Vertragsparteien Umfang, Grenzen oder Ausschlüsse der Haftung festlegen.
Haftungsvereinbarungen spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle, da Architekten und Ingenieure erhebliche Risiken tragen. Mit ihnen kann die gesetzlich vorgesehene Haftung modifiziert werden – jedoch nur in den Grenzen der Rechtsprechung.
Typische Inhalte:
Rechtliche Eckpunkte:
Abgrenzung:
Synonyme: Haftungsklausel, vertragliche Haftungsregelung.
Für Architekten und Ingenieure können Haftungsvereinbarungen die Risiken planbarer machen, insbesondere wenn sie mit der Berufshaftpflicht abgestimmt sind.
Versicherungstechnisch:
Ein Ingenieur vereinbart im Vertrag, dass seine Haftung auf 2 Mio. € pro Schadensfall beschränkt wird – entsprechend der Deckungssumme seiner Berufshaftpflicht. Kommt es zu einem größeren Schaden, muss er über diese Grenze hinaus nicht haften. Die Berufshaftpflicht übernimmt bis zur vereinbarten Summe.
Eine vertragliche Regelung, die Haftungsumfang, -grenzen oder -ausschlüsse festlegt.
Ja, aber nur eingeschränkt. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden dürfen nicht ausgeschlossen werden.
Sie reduzieren das persönliche Risiko und passen die Haftung an die Versicherungssumme an.
Nein. Unklare oder zu weitgehende Klauseln können von Gerichten für unwirksam erklärt werden.
👉 Mit einer wirksamen Haftungsvereinbarung lassen sich Risiken auf ein kalkulierbares Maß reduzieren – wichtig ist die Abstimmung mit der Berufshaftpflicht. Wenn Du wissen möchtest, wie sich das in Deinen Verträgen optimal regeln lässt, beraten wir Dich gerne.